Wiederbetätigung?

NS-Parte: “Der Wunsch eines verstorbenen Freundes”

Steiermark
28.03.2017 16:43

"Es war von ihm gewünscht und ihm gewidmet", erklärte ein pensionierter Baumeister am Dienstag in Graz jene Todesanzeige, die er nach dem Tod seines "väterlichen Freundes und Trauzeugen" geschaltet hatte. Für den Staatsanwalt diente sie nur einem Zweck: "Sie sollte die nationalsozialistische Ideologie bewerben."

Im April 2015 war der Nachruf auf den verstorbenen 95-jährigen Steirer in der Kleinen Zeitung erschienen und hatte in den Sozialen Medien für massive Aufregung gesorgt. Das Blatt hatte sich umgehend distanziert, die Veröffentlichung bedauert. Gestern wurde unter dem Vorsitz von Richter Christoph Lichtenberg in Graz vor den Geschworenen verhandelt.

"NS-Werbeinserat"
"Untersturmführer war eine Charge bei der Waffen-SS", hob Staatsanwalt Johannes Winklhofer Wortlaute der Parte hervor. "Seine Ehre hieß Treue - eine Abwandlung des SS-Wahlspruchs. Die Todesanzeige war ein Werbeinserat für die nationalsozialistische Ideologie."

"Konstruierter Zusammenhang"
"Es war der erklärte Wunsch des Verstorbenen", betonte der pensionierte Baumeister. "Ein konstruierter Zusammenhang mit Wiederbetätigungshandlungen", ergänzte dessen Anwalt. Bernhard Lehofer, der den Mann vertrat, der die Parte für 65-Jährigen an die Zeitung gemailt hat: "Es gibt keinen einzigen Beweis, dass er beteiligt war und kein Motiv." Der 50-Jährige, Geschäftsführer einer freiheitlichen Zeitung, dazu: "Ich sehe die Strafbarkeitsgrenze auch nicht überschritten."

Nach kurzer Beratung sprachen die Geschworenen beide Angeklagten frei; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eva Stockner, Kronen Zeitung

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