Späte Reue

Fahrerflüchtiger will Opfer nun besuchen

Oberösterreich
01.11.2006 19:53
Nach 27 Tagen in Untersuchungshaft ist jener 21-jährige Mühlviertler wieder auf freiem Fuß, der eine Lehrerin (43) aus Lichtenau betrunken angefahren und im Straßengraben liegen gelassen hatte. Jetzt wollen der Bursch und seine Schwester (30), die ihn beim Verschleiern der Tat unterstützte, das Opfer besuchen. Die Pädagogin hegt keinen Hass gegen die Geschwister.

„Am Mittwoch ist der Martin heimgekommen. Es geht ihm nicht gut, er macht sich schon Vorwürfe“, sagt Pauline P. (50), die Mutter des Fahrerflüchtigen aus St. Veit im Mühlkreis. Nach dem Horrorunfall, bei dem Martin die Lehrerin Maria Neidhart (43) betrunken überfahren und im Graben liegen gelassen hatte, gab es anonyme Drohanrufe gegen die Familie. Denn der Bursch war über die Grenze nach Bayern gefahren und hatte sich von seiner Schwester Andrea und ihrem Lebensgefährten abholen lassen. Obwohl alle wussten, dass eine Verletzte dringend Hilfe benötigte, riefen sie weder Rettung noch Polizei. Erst der Cousin der Lehrerin fand sie zwölf Stunden später, fast tot.

Zwei Wochen künstlicher Tiefschlaf
Nach zwei Wochen im künstlichen Tiefschlaf muss die Mühlviertlerin neu schreiben oder schneiden lernen, da ihr der rechte Daumen abgerissen wurde. Und sie muss lernen, ihren Kopf aus eigener Kraft zu halten, weil vier Halswirbel verletzt wurden. Implantate helfen ihr dabei. „Aber ich habe keinen Groll gegen den Burschen. Er muss selbst damit fertig werden“, sagte Maria Neidhart im „OÖ-Krone“-Interview.

„Wir reden in der Familie über den Unfall, aber es gibt jetzt keine Vorwürfe“, so Mutter Pauline P.: „Ich glaube, die Kinder haben bis jetzt nicht realisiert, was sie getan haben. Und warum sie nicht Hilfe gerufen haben, kann ich auch nicht erklären. Martin und Andrea wollen die Frau besuchen, sich entschuldigen.“

Nach Fahrerflucht in U-Haft
Da Martin schon einmal einen Alko-Unfall verursacht hatte, war der Kranführer vier Tage nach der Fahrerflucht in U-Haft genommen worden. „Jetzt kann er zwar wieder arbeiten, aber er geht nicht viel nach draußen“, sagt die Mutter. Dem Burschen (es gilt die Unschuldsvermutung) blüht ein Prozess wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ und „im Stich lassen eines Verletzten“. Seine Schwester und deren Lebensgefährte sind als Komplizen angezeigt.

 

 

Foto: Markus Schütz

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