Serie: Teil 6

Die furchtlose Einsatzgruppe

Tirol
09.03.2017 15:30

Raufereien, wilde Schlägereien und sogar Selbstmordversuche halten die Einsatzgruppe im "Ziegelstadl" immer häufiger auf Trab.

Sie sind groß, muskulös und vor allem furchtlos: Die Mitglieder der Justizwache-Einsatzgruppe. Sobald sich in den Zellen, den Innenhöfen oder in den Betrieben Raufereien, wilde Schlägereien oder auch Selbstmordversuche abspielen, werden sie von den anderen Wachebeamten zur Hilfe gerufen.

Dreiwöchige Spezialschulung notwendig

Ihr Erkennungsmerkmal ist die professionelle Ausrüstung: Sie tragen einen dunkelblauen Overall, gute Schuhe, schnittfeste Handschuhe und schusssichere Westen. Sie verfügen über einen Rettungs-Mehrzweckstock, einen Pfefferspray, einen Taser, eine Glock-Pistole mit Sicherheitsholster und ein Sturmgewehr AUG. Und es stehen ihnen ein Defibrillator, Erste-Hilfe-Material sowie weitere Schutz- und Sicherungsmittel parat. Zusätzlich zur einjährigen Ausbildung durchlaufen sie eine dreiwöchige Spezialschulung unter anderem auf den Gebieten Psychologie, Menschenrechte, Einsatztaktik sowie Verwendung der Waffen. Und sie müssen wöchentliche Trainings absolvieren, einmal im Jahr einen Fitnesstest bestehen.

"Nicht jedermanns Sache"

Doch ist das ein Job für jedermann? "Nein. Allein mit der Situation, einen Inhaftierten in psychischem Ausnahmezustand davon abzuhalten, Selbstmord zu begehen, kommt nicht jeder klar", verdeutlicht Michael Figl, langjähriger Kommandant der Einsatzgruppe. Und zudem können bei jedem Eingriff Gefahren lauern. Verletzungen, wie etwa Schnitt- und Schürfwunden sowie Bänderzerrungen und -risse stehen an der Tagesordnung.

Keine zusätzliche finanzielle Entschädigung

Aber auch brutale Attacken sind dabei. "Ein Häftling, der an Hepatitis erkrankt war, hat sich einmal während eines Einsatzes in die Zunge gebissen und mir das Blut in das Gesicht gespuckt", schildert Figl und ergänzt: "Ich musste ein halbes Jahr lang immer wieder zur Blutkontrolle, bis feststand, dass ich mich zum Glück nicht infiziert hatte." Trotz der Gefahren werden die Mitglieder der Einsatzgruppe nicht zusätzlich finanziell entschädigt.

Die Anklagen häufen sich

Hinzu kommt, dass sie immer öfter angeklagt werden. "Die Häftlinge behaupten oft, dass sie geschlagen worden sind. Dann kommt es zur polizeilichen Einvernahme. Das Verfahren wird entweder seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt oder der beschuldigte Justizwache-Beamte muss sich vor Gericht behaupten", so Figl. Und auch in Bezug auf die Anwendung des Tasers gibt es eine Sache, die den langjährigen Kommandanten der Einsatzgruppe stört: "Wir sind genauso wie die Polizei ein Exekutivkörper. Doch die Polizeibeamten dürfen den Taser bereits bei Widerstand oder bei einem tätlichen Angriff verwenden, bei uns ist die Anwendung lediglich bei Notwehr erlaubt."

Lesen Sie morgen: Zehn Freigänger sind derzeit bei Tiroler Firmen angestellt.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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