Opfer oder Täter?

Nachrichten
20.10.2006 16:34
Das freie Wort

Wenn die Grünen in Zusammenhang mit einem Asylwerber einen Skandal vermuten und die Behörden attackieren, empfiehlt es sich, der Sache auf den Grund zu gehen. Der Fall des Nigerianers Geoffrey A. ist hier ein gutes Beispiel.


Der Mann kommt vor sieben Jahren illegal nach Österreich, stellt unter falschem Namen als "Senegalese" einen Asylantrag und nimmt offenbar bald seine Tätigkeit als Drogenhändler auf. 2001 wird er wegen eines Drogendelikt zu fünf Monaten unbedingter Haft verurteilt, ein Aufenthaltsverbot verhängt. Eine Abschiebung kann wegen des laufenden Asylverfahrens nicht durchgeführt werden.


Als er 2004 in Italien eine aus Rumänien stammende österreichische Staatsbürgerin heiratet, werden seine wahre Identität und Herkunft bekannt. Das Asylbegehren wird 2006 in letzter Instanz abgewiesen, der Mann in Schubhaft genommen. Mit einem Hungerstreik erpresst er sich die Freilassung.


Geoffrey A. ist ein verurteilter Drogenhändler und ein Betrüger, für den in Österreich ein Aufenthaltsverbot gilt. Dass er mit seiner Unterschrift, freiwillig auszureisen, aus der Haft entlassen wird, ist der eigentliche Skandal! Ein Staat, der ernst genommen werden will, darf sich nicht in solch fahrlässiger Weise vor der Durchsetzung des Rechtsstaates drücken.


Stellungnahme von Abgeordneter Barbara Rosenkranz zum Fall Geoffrey A.




Barbara Rosenkranz, Abgeordnete zum Nationalrat
erschienen am Sa, 21.10.
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