Folgt Rechtsstreit?
Diese Aussagen tätigte Strache in der TV-Konfrontation mit Grünen-Chef Van der Bellen im vergangenen Wahlkampf. Van der Bellen hatte eine Klage noch während der Fernseh-Diskussion angekündigt.
In der Begründung der Einstweiligen Verfügung heißt es, "es kann nicht festgestellt werden, dass der Kläger anlässlich einer Opernballdemonstration dazu aufgefordert hat, Polizisten zu misshandeln. Von gewalttätigen Teilnehmern hat er sich ausdrücklich distanziert."
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