Der "Krone"-Bericht über das Wunschkennzeichen eines Völkermarkter Frächters mit der Zahl 18, das wegen Verdachts auf Rechtsextremismus beinahe abgelehnt worden wäre, sorgte bei vielen für Verwunderung. Wer verbotene Ziffern- und Buchstabenkombinationen gar nicht erst beantragt, kann sich viel Ärger ersparen...
Unsittliche Chiffren und eindeutige rechtsradikale Codes waren laut Kraftfahrgesetz schon immer verboten. "Prinzipiell bewertet die jeweilige Bezirkshauptmannschaft, was anstößig ist und was nicht. Seit der Gesetzesnovellierung im Jahr 2015 gibt es zusätzlich eine Verbotsliste, die sich vor allem auf rechtsextreme Codes bezieht", heißt es im Ministerium. Für Unternehmen gebe es in Einzelfällen mittlerweile jedoch Ausnahmen - sofern es die Flottennummerierungen betreffe.
Neben den bekannten Bezeichnungen NSDAP, SS, SA, HJ, NS sind laut Liste auch NSFK (NS-Fliegerkorps), NSD (NS-Studentenbund), NSBO (NS-Betriebszellenorganisation) verboten. Das Gleiche gilt für DAF (Deutsche Arbeitsfront) sowie BH oder 28 (Blood & Honour), KKK oder 311 (Ku-Klux-Klan), ZOG (Zionist occupied government), HH, 88 oder H8 (Heil Hitler), WP (White Power), 18 (Adolf Hitler), 74 (Großdeutschland), 444 (Deutschland den Deutschen), 19/8 (Sieg Heil), 1919 (SS), 420 (Hitlers Geburtstag) oder 1488 (Auf Deutschland - Heil Hitler).
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.