"Im Zweifel kann nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden, dass die Äußerungen des Ingenieur Peter Westenthaler darauf abzielten, dass Siegfried K. gegen einen anderen Gewalt anwenden oder jemanden sogar verletzen sollte. Ebenso wenig kann nachgewiesen werden, dass Ingenieur Peter Westenthaler mehr als unbedachte milieu- und alkoholbedingte Unmutsäußerungen getätigt hat", stellte die Anklagebehörde fest.
Der Sprecher von Justizministerin Karin Gastinger, Christoph Pöchinger, hatte nach turbulenten Szenen in einem Kellerlokal in der Nacht zum 2. Oktober in Wien-Alsergrund Anzeige gegen Westenthaler erstattet. Pöchingers Darstellung zufolge soll er dort wenige Stunden nach der Nationalratswahl auf Geheiß des BZÖ-Obmanns ("Haut's die Arschlöcher raus!") von dessen Leibwächter Siegfried Kobal verprügelt worden sein. Westenthaler und sein Bodyguard hatten das entschieden bestritten.
"Der genaue Ablauf der Ereignisse in der Wahlnacht konnte nicht restlos geklärt werden", hält die Staatsanwaltschaft Wien nun in ihrer Presseerklärung fest, obwohl im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen die beiden Angezeigten sowie 18 Zeugen teilweise mehrfach befragt worden seien. "Zum Teil waren die Aussagen der Betroffenen widersprüchlich", heißt es in dem Text.
Foto: Klemens Groh
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