Feuerwerksverbot

Silvester kann teuer kommen

Kärnten
28.12.2016 16:44

Aufgrund der extremen Trockenheit verordnen, wie berichtet, immer mehr Kärntner Gemeinden Feuerwerksverbote. Nun melden sich auch die Versicherungen zu Wort - denn wer es trotz eines aufrechten Verbotes "knallen lässt" und Eigentum beschädigt, der muss in der Regel selbst für den Schaden aufkommen!

Ob Spittal, Villach, Wolfsberg, Hermagor oder Klagenfurt - neben Kärntens Bezirksstädten verbieten nun auch immer mehr kleinere Gemeinden das Abfeuern von pyrotechnischen Gegenständen. Zu groß sei die Gefahr, flächendeckende Brände auszulösen.

Wer trotz eines aufrechten behördlichen Feuerwerksverbotes Raketen abfeuert oder sonstige Knaller zündet, der riskiert nicht nur Bußgelder bis zu 3600 Euro, sondern haftet bei dadurch verursachten Schäden sogar trotz privater Haftpflichtversicherung selbst.

"Man spricht hier von "dolus eventualis" oder bedingtem Vorsatz. Das heißt, man ist über eine erhöhte Schadensgefahr informiert, nimmt sie aber dennoch in Kauf", erklärt Gerhard Schöffmann von der Kärntner Landesversicherung: "Da man somit grob fahrlässig handelt, übernimmt eine private Haftpflichtversicherung hier keine Schäden, die Knallkörper bei fremdem Eigentum anrichten. Der Verursacher muss selbst zahlen."

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