Polizeidaten zeigen:

Sektorales Bettelverbot in der Stadt wirkt

Salzburg
09.12.2016 08:45

Seit Einführung des sektoralen Bettelverbotes sind die Anzeigen im Bettlermilieu um die Hälfte zurückgegangen - das bestätigt nun eine interne Stellungnahme der Salzburger Polizei an den Magistrat. Doch Menschenrechtsorganisationen wollen - wie berichtet - das vom Gemeinderat beschlossene Verbot generell kippen.

2014 wurden 198 Anzeigen gegen Bettler ausgestellt, 2015 waren es 113 (minus 43 Prozent), 2016 waren es bis zum Stichtag 31. Oktober 2016 insgesamt 102 Anzeigen. Seit der Ausweitung des sektoralen Verbotes seit dem 1. Juni 2016 waren es dabei nur mehr 27 - Zitat aus dem Bericht: "Anhand der Statistikzahlen (Entwicklung der Verwaltungsanzeigen gem. § 29 S-LSG) ist eindeutig ein Rückgang zu verzeichnen. Dies insbesondere seit In-Kraft-Treten des sektoralen Bettelverbots. Auch ist die Anzahl an Bettlern im Stadtgebiet Salzburg zurückgegangen. Aus diesen Gesamterkenntnissen kann bei lebensnaher Betrachtung geschlussfolgert werden, dass damit einhergehend auch die Anzahl der von Bettlern verübten Straftaten rückläufig ist."

Rückblick: Vor zwei Jahren hielten sich in Salzburg bis zu 200 Notreisende pro Tag auf, einige dazu versuchten ihr Glück in den Umlandgemeinden. Nun wird die Anzahl in der Vorweihnachtszeit auf über 100 geschätzt. Immer wieder treffen Polizei und Magistrat auf Schlaflager, das von der Caritas kürzlich eröffnete "Haus Franziskus" sorgt aber für etwas Entspannung. "Wir freuen uns über den Rückgang der Anzeigen, ein Beweis dafür, dass das sektorale Verbot wirkt. Wir sind zuversichtlich, dass es auch vor dem VfGH hält", bilanziert der zuständige VP-Stadtvize Harald Preuner.

Bettlerin blitzte ab

Anlass dazu ist eine Beschwerde einer in der Getreidegasse angezeigten Bettlerin beim Landesverwaltungsgerichtshof. Die Frau blitzte ab und ging mit einer Anwältin, die aus einem Fonds der Plattform für Menschenrechte bezahlt wird, vor den Verfassungsgerichtshof. Die Entscheidung ist noch ausständig, die Stadt wurde zur Stellungnahme aufgerufen, die mit den Daten der Polizei nun untermauert wurde. Das sektorale sei kein generelles Verbot, sondern betreffe nur wenige Prozent der Stadtfläche. In einem ähnlichen Fall in Vorarlberg gab der Verfassungsgerichtshof den Behörden recht.

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