Staatsanwalt Franz Haas sprach in seinem Plädoyer von der „besonderen Verwerflichkeit der Tat“ und forderte eine Strafe an der obersten Grenze des Strafrahmens. Dieser beträgt bei Mord zehn bis 20 Jahre oder lebenslang.
Verteidiger Widukind Nordmeyer hatte in einem über einstündigen Vortrag nochmals versucht, die Tat von Michael Götzendorfer als Totschlag im Affekt darzustellen und dabei sogar eine Mitschuld der spirituellen und von einem Sendungsbewusstsein geleiteten Frau angesprochen. Die Geschwornen folgten bei der Schuldfrage jedoch dem Staatsanwalt. Sie entschieden mit sieben zu einer Stimme auf Mord. Der Angeklagte, der sich im Prozess vor Richterin Birgit Ahamer immer als ruhig und geradezu distanziert dargestellt hatte, erbat sich zum Urteil - 13 Jahre Haft - Bedenkzeit. Staatsanwalt Haas legte Berufung ein.
Foto: Chris Koller
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