"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
14.11.2016 06:00

Kein Problem ist zu uns klein, keine Sorge zu groß - wenn es darum geht, Ihnen zu helfen! Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer, eine Lösung zu finden! In folgenden Fällen ist uns das gelungen: einer Niederösterreicherin war nicht bewusst, dass durch den Umzug ihres Festnetzanschlusses eine neue Vertragsbindung entsteht, einem Leser wurde der Umtausch eines nicht funktionsfähigen Tablets verwehrt und ein Mobilfunkanbieter kam einem Salzburger bei Handy-Abo-Kosten dessen 15-jähriger Tochter entgegen…

Mit dem Umzug kam eine Telefon-Vertragsbindung
Wegen eines Umzugs an eine neue Wohnadresse nutzte Waltraud B. aus Niederösterreich vor rund eineinhalb Jahren den "Umzugsservice" ihres Telekomanbieters für ihren Festnetzanschluss. "Als ich nun kürzlich meinen Vertrag kündigen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass noch eine Bindung bis Juli 2017 bestehe. Für einen vorzeitigen Ausstieg müsse ich die restlichen Gebühren zahlen, obwohl ich seit 2013 Kundin bin", ärgerte sich die Leserin. Auf Anfrage teilte uns A1 mit, dass im Zuge der Herstellung des Anschlusses an der neuen Adresse ein spezielles Angebot mit 24-Monats-Bindung abgeschlossen worden sei. In Kulanz wird das Entgelt für die vorzeitige Kündigung nun storniert.

Tausch defektem Tablet-PC wurde abgelehnt
Weil sein alter Tablet-PC das Zeitliche segnete, erwarb Rupert O. bei einer Elektro-Handelskette ein neues Gerät. Funktionieren wollte dieses aber nicht. "Ich habe das Tablet wie in der Anleitung gefordert aufgeladen. Danach ließ es sich trotz mehrerer Versuche aber nicht einschalten", ärgerte sich der Burgenländer. Er kontaktierte die Filiale, in der er den Tablet-PC gekauft hatte. Ein Umtausch wurde abgelehnt, weshalb sich der Leser an uns wandte. Saturn reagierte in diesem Fall prompt und kulant. Der Kaufpreis des Geräts wird Herrn O. zur Gänze erstattet.

Mobilfunkanbieter zeigte sich kulant
"Auf der Rechnung für das Handy meiner 15-jährigen Tochter wurden Abos verrechnet, die sie nicht bestellt hat", schilderte Constantin G. aus Salzburg der Ombudsfrau. Drei informierte uns auf Anfrage, dass das Abo eindeutig bestellt worden sei. Im System sei aber nicht vermerkt gewesen, dass die minderjährige Tochter von Herrn G. das Handy nütze, da der Vertrag auf den Namen des Lesers laute. Die Abo-Kosten wurden ausnahmsweise einmalig gutgeschrieben sowie eine Jugendschutz-Sperre eingerichtet.

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