Haft und Geldstrafe

Verschmähter Finanzbeamter verfolgte Frau

Kärnten
10.11.2016 16:58

Ein besonders pikanter Prozess fand dieser Tage am Klagenfurter Landesgericht statt. Angeklagt war ein 50-jähriger Finanzbeamter, der eine Bekannte nicht nur gestalkt, sondern sie auch mit bösartigen Anzeigen bei der Polizei verleumdet haben soll. Das Motiv: Rache. Das Urteil: bedingte Haft und 8000 Euro Geldstrafe!

Beim Prozess vor Richter Gernot Kugi gab sich der langgediente Finanzbeamte geständig und zerknirscht. Er hätte eine schwierige Lebensphase gehabt, auch Alkohol sei im Spiel gewesen. Aus diesem Grund hätte er sich zu den angeklagten Taten hinreißen lassen, als die von ihm begehrte Bekannte nichts von einer Liebesbeziehung wissen wollte.

Erst schrieb er ihr ständig und rief sie Dutzende Male an - was das Strafgesetzbuch als "beharrliche Verfolgung", also Stalking, definiert. Schwerwiegender waren aber die Lügen, die der verschmähte Kärntner über seine Angebetete verbreitete.

Von seiner offiziellen Finanzamtsadresse schickte er, so der Vorwurf, eine Anzeige, in der er die gleichaltrige Frau als Prostituierte und Erpresserin diffamierte: Sie würde reiche Männer beim Sex heimlich filmen und dann erpressen, so seine Behauptung. Von einem Opfer hätte sie gar drei Millionen Euro bekommen.

Der vermeintliche Kriminalfall entpuppte sich aber recht schnell als Racheakt eines abgewiesenen Verehrers. Die Rechnung dafür fällt für ihn hoch aus. Neun Monate bedingte Haft und knapp 8000 Euro Geldstrafe, so das Urteil. Damit droht dem Finanzbeamten auch berufliches Ungemach. Eine Disziplinarkommission wird sich mit seinem Verhalten beschäftigen müssen.

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