Witwe verletzt

Polizei jagt brutalen “Ehemann”

Oberösterreich
10.11.2016 23:59

Mit Brachialgewalt wollte ein Syrer (27) in Wels die Witwe seines Bruders zur Ehe mit ihm zwingen. Weil sie ablehnte, stach er mit einem Messer auf die Frau ein, verletzte auch deren hochschwangere Schwägerin mit Fußtritten und floh dann. Derzeit läuft die Fahndung nach dem gewalttätigen Mann.

Solche Witwen-Ehen mit einem Bruder des verstorbenen Mannes sind in bestimmten Kulturkreisen durchaus üblich, unter Zwangsandrohung in Österreich aber nicht erlaubt, wie der Linzer Staatsanwaltssprecher Philip Christl erklärt - siehe unser Interview weiter unten.
Der 27-jährige Syrer hatte die Witwe (34) bereits im Mai mit dem Umbringen bedroht, weil sie sich weigerte, ihn zu heiraten - obwohl ihm das in der Familie versprochen worden war. Nach den damaligen Drohungen übersiedelte der Migrant nach Deutschland.
Am vergangenen Mittwoch kam er allerdings zurück nach Wels, drang in der Mittagszeit gewaltsam in die Wohnung der Witwe ein und forderte neuerlich sein Eherecht ein. Weil sich die 34-Jährige weiterhin weigerte, griff er zu einem Küchenmesser, drohte, sie umzubringen und stach wie wild auf die Frau ein. Die konnte die Stiche mit den Armen abwehren, erlitt dabei aber Schnittverletzungen und zog sich Rippenbrüche zu.

Polizei ermittelt wegen versuchtem Mord
Auf den Streit aufmerksam geworden, kam die nebenan wohnende hochschwangere Schwägerin der Witwe zu Hilfe - und wurde ebenfalls attackiert: Der 27-Jährige trat ihr in den Bauch, lief aus der Wohnung, als weitere Verwandte den Frauen zu Hilfe kamen.
Während die Witwe zur ambulanten Behandlung und ihre Schwägerin zur Beobachtung ins Spital gebracht wurden, fahndete die Polizei wegen versuchten Mordes nach dem geflüchteten Gewalttäter - die Welser Staatsanwaltschaft stufte das Delikt inzwischen auf gefährliche Drohung und Körperverletzung herunter. Die Fahndung nach dem Täter verlief bisher erfolglos.

Staatsanwalt Philip Christl: "Mit Drohung geht bei uns gar nichts"
Das österreichische Strafgesetz unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Kulturkreisen, betont der Linzer Staatsanwaltssprecher Philip Christl.

"Krone": Mit Zwang zur Ehe - das ist ungesetzlich.
Philip Christl: Das regelt das Strafgesetzbuch deutlich: Wer eine Person mit Gewalt oder gefährlicher Drohung oder unter Androhung des Entzugs aller Kontakte - also Verbannung - zur Ehe zwingen will, dem droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu einem Jahr.

"Krone":Viel diskutiert wird auch die "Kinder-Ehe".
Christl: Die ist bei uns strafrechtlich irrelevant, darf kein Standesbeamter vollziehen. Wenn ein älterer Mann ein minderjähriges Mädchen in einer privaten Zeremonie heiratet, ist das eine Zivilrechtsangelegenheit. Erst wenn es zu sexuellen Handlungen kommt, greift das Strafgesetz, das hier ein bis zehn Jahre Haft vorsieht.

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