"Krone"-Ombudsfrau

Paket futsch: Nachforschen darf nur der Verkäufer

Ombudsfrau
05.11.2016 18:00

Immer mehr wird heute per Versand eingekauft, ob online oder aus Katalogen. Doch wenn ein Packerl verloren geht, sieht es für den Käufer schlecht aus. Denn eine Nachforschung bei der Post kann nur der Verkäufer beantragen. Und der hat oft kein Interesse daran. Ihre Ombudsfrau fordert daher eine Anpassung der Post-Bestimmungen!

Etwas bestellt und im Voraus bezahlt hat Gabriele P. aus Wien. Doch der Postzettel landete in irgendeinem Postfach in der Wohnhausanlage und das Packerl war schließlich weg. "Polizei und Post sagen, sie können nichts machen. Doch wie komme ich jetzt zu meiner bezahlten Ware", wollte die Leserin von uns wissen.

Die Chancen stehen leider schlecht. Denn laut Auskunft der Österreichischen Post kann bekanntlich nur der Absender eine Nachforschung beantragen. Der hat aber meistens wenig Interesse daran. Hat er sein Geld doch längst erhalten und die Ware verschickt. Ihre Ombudsfrau fordert daher einmal mehr eine entsprechende Änderung der Post-Bestimmungen, angepasst an die Jetztzeit, in der immer mehr online eingekauft wird. Als Käufer muss man doch meist selbst die Versandspesen bezahlen und ist damit doch eigentlich der Auftraggeber. Nur ohne jegliches Recht auf Nachforschung!

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