Tod in der Badewanne

Gewalt stand auf der Tagesordnung: 18 Jahre Haft

Kärnten
19.10.2016 17:50

Eine Tote in der Badewanne beschäftigte am Mittwoch die Geschworenen am Klagenfurter Landesgericht. Für die Staatsanwältin ist es Mord. Laut Anklage hat der Freund (33) des Opfers die Frau ertränkt. In der Beziehung hatte die junge Kärntnerin viele Gewaltausbrüche ertragen müssen.

"Die Befunde sind eindeutig. Das Opfer ist ertrunken", stellte Gerichtsmediziner Peter Grabuschnigg fest: "Unter der Dusche, wie es der Angeklagte geschildert hat, ist das unmöglich." Der Freund behauptet ja, Christiane N. (30) sei voller Drogen gewesen. Er habe nur versucht, sie mit der Brause wieder wachzukriegen, und sei dann mit einem Freund ins Gasthaus gegangen.

Bei der Obduktion wurden laut Gutachten allerdings Verletzungen stumpfer Gewalt im Gesicht und auf dem Rücken festgestellt, wie sie etwa durch Faustschläge verursacht werden.

Familienmitglieder und Bekannte sagten am Mittwoch vor Gericht aus, dass Christiane N. ständig Angst vor den Gewaltausbrüchen ihres Freundes René O. gehabt und an Trennung gedacht habe.

Darauf antwortete der Angeklagte: "Es war eine Hass-Liebe. Ich habe sie aber nicht getötet. Ich würde selbst gerne wissen, wer es war."

Die Geschworenen entschieden auf Mord, 18 Jahre unbedingte Haft, nicht rechtskräftig.

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