Rössler angezeigt

24 Millionen Strafgelder durch “80er”

Salzburg
14.10.2016 19:09

Die Krone berichtete: Für die Verhängung von Tempo 80 auf der Autobahn ist das Land gar nicht zuständig. Seit 2005 hat Salzburg aber aus dem "Luft-80er" stolze 24 Millionen Strafgelder kassiert: Wegen der "widmungswidrigen Verwendung" gibt es nun eine Strafanzeige gegen Astrid Rössler, die betont: "Alles korrekt."

Der erbitterte Streit, ob eine Tempo-Bremse auf der Stadtautobahn sinnvoll ist, geht in die nächste Runde. Die "Krone" hat gerade erst aufgedeckt: Das Land Salzburg ist für die Verhängung eines Tempolimits auf der Autobahn gar nicht zuständig - trotzdem befasste sich der Landtag in mehreren Sitzungen stundenlang mit diesem Thema und beschloss jüngst sogar die Verlängerung dieser umstrittenen Maßnahme.

Jetzt legt FPF-Landtagsabgeordneter Friedrich Wiedermann, ein pensionierter Kriminalbeamter, noch einmal nach: Die 24 Millionen Euro, die durch Luft-80er und die Tempo-100-Beschränkung auf der A10 im Tennengau sowie der Westautobahn von Nord bis nach Wals eingenommen wurden, hätten an die jeweiligen Bezirkshauptmannschaften überwiesen werden müssen, so der Politiker: "Ich sehe das so, dass diese Gelder bewusst falsch verwendet werden. Es steht also hier ein strafrechtlicher Tatbestand im Raum, deshalb haben wir Anzeige erstattet." Ihren Eingang hat Salzburgs Landespolizeidirektor Franz Ruf bestätigt, die Staatsanwaltschaft sei eingeschaltet.

Wiedermann vertrete andere Rechtsauffassung
Beim Umweltressort des Landes reagiert man darauf gelassen. Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler verteidigt ihre Vorgangsweise. Weil das Land ja die Bezirkshauptmannschaften bezahle, sei es in Ordnung, wenn das Land letztlich die Gelder verteile: "Wir haben diese Strafgelder zweckgebunden für Maßnahmen zur Luftreinhaltung verwendet und ebenso die durch die Tempo-Beschränkung entstehende Mehrarbeit der Polizei abgegolten. Nichts davon ist bisher beanstandet worden." Seit der Einführung des Luft-Tempo-Limits unter Landesrat Othmar Raus (2005) sei das mit den Mitteln so gehandhabt worden. Wiedermann: "Wo ist diese Vereinbarung und was sind die gesetzlichen Grundlagen?" Er sieht in der Umverteilung der Strafgelder hin zu Öffi-Jahreskarten oder für die E-Mobilität eine "Verteilung von politischen Zuckerln": "Nach §15 des Verwaltungsstrafgesetzes ist so etwas nicht möglich." Auch seien um 350.000 Euro Ausrüstung für die Polizei angeschafft worden. LH-Vize Rössler sieht darin allerdings kein Problem: "Die Mittel aus den Strafen dienen zur Erfüllung des IG-L-Gesetzes." Wiedermann vertrete hier eine andere Rechtsauffassung.

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