Verbotene Geschäfte

Rathgeber einmal schuldig, einmal nicht

Salzburg
06.10.2016 20:36

Die Ex-Finanzbeamtin des Landes, Monika Rathgeber (45), saß am Donnerstag wieder auf der Anklagebank - und wieder ging es mit zwei verbotenen Spekulationsgeschäften nur um einen kleinen Teil des Finanzskandals mit rund 300 Millionen Euro Schaden. Das Urteil am Abend: Einmal schuldig, einmal Freispruch.

Sind die großzügigen Margen, die Banken bei den Millionen schweren Spekulationsgeschäften mitschneiden, ein Schaden, sobald es schief läuft - oder nicht? Das war die zentrale Frage im zweiten Prozess gegen Monika Rathgeber, die immer noch als Einzige nach dem Finanzskandal auf der Anklagebank sitzt. Die Wirtschafts- und Korruptions-staatsanwaltschaft mit Staatsanwalt Gregor Adamovic warf der Ex-Finanzbeamtin, die eine politische Vollmacht für Geschäftsabschlüsse hatte, Untreue vor: "Das Land Salzburg hat geglaubt, Geld von Bäumen pflücken zu können. Linz hat es getan, auch St. Pölten, auch die Stadt Salzburg hat es getan." Rathgeber hat demnach zwei sogenannte Range-Accrual-Swaps im Jahr 2012 gegen die ausdrückliche Weisung ihres Vorgesetzten Eduard Paulus und gegen die Empfehlungen des Finanzbeirates abgeschlossen. Durch die vorzeitige Auflösung ist ein Schaden von rund 837.000 Euro entstanden, der aber großteils nur aus den Margen an die Banken bestand. Der erste Swap mit der Raiffeisen Bank International im Mai 2012 hatte eine Nominale von 35 Millionen Euro, der zweite im Juli 2012 mit der Barclays Bank eine Nominale von 25 Millionen.

Rathgeber nannte Zinsdruck als Motiv
Rathgeber bestritt unter Tränen ihre Handlungen auch nicht, sie habe es tun müssen, um die Zinsvorgaben des Landes einzuhalten: "Auf der Ausgabenseite waren 1,7 Prozent für Zinsen eingeplant. Das Land hat aber laufend Darlehen bei der ÖBFA mit fixem Zinssatz von bis zu 4,5 Prozent aufgenommen. Wie hätte ich sonst die Zinsen drücken sollen? Ich konnte dem Land keinen Schaden zufügen und habe es Paulus mehrfach versucht zu erklären. Er sagte aber immer, wie du das Budget machst, Monika, das ist allein dein Problem." Rathgebers Rechtsanwälte Herbert Hübel und Thomas Payer dazu: "Sie hat Geld aufgetrieben für das Land. Hier hat man das richtige Opfer gefunden. Beide Geschäfte waren mit 1,3 Millionen Euro im Plus, hätten ihr Vorgesetzter sie nicht aufgelöst. Sie hat trotz des Befugnismissbrauches keinen Schaden verursacht. Eine Bankmarge kann nicht als Schaden gewertet werden. Dazu gibt es noch gar keine Judikatur."

Adamovic legte ein Gutachten des Experten Christian Imo vor, das Rathgeber teils stützte, aber auch hart wegen ihrer Risikofreudigkeit kritisierte. Hofrat Paulus wiederholte als geladener Zeuge die Einleitung seiner Weisung, konnte aber keine Auskunft über Höhe und Details der Geschäfte geben, die er selbst zur Auflösung anwies. In anderen Worten: Was Rathgeber den ganzen Tag lang auf den Finanzmärkten trieb, schien ihn nicht im Geringsten zu tangieren. Lediglich die Empfehlungen des Finanzbeirates waren ihm wichtig. Am Ende einigten sich Schöffen und Richterin Martina Pfarrkirchner auf einen Kompromiss: Für den Barclay-Swap mit einem Schaden von 539.000 Euro wurde Rathgeber schuldig gesprochen, eine Zusatzstrafe zur ersten Verurteilung im Februar (zwei Jahre bedingt, ein Jahr mit Fußfessel) wurde ihr aber nachgesehen: Das Gericht war der Meinung, dass die Tat - wenn diese schon im ersten Prozess einbezogen worden wäre - damals zu keiner höheren Strafe geführt hätte. Für den RBI-Swap gab es einen Freispruch, weil das Land das Geschäft im Nachhinein noch genehmigt hatte. Das Land hatte sich übrigens als Privatbeteiligter angemeldet, ein Vertreter tauchte aber nicht auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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