"Krone"-Ombudsfrau

Auf Messen gilt: Gekauft ist gekauft!

Ombudsfrau
22.09.2016 06:00

Am Messestand der charmanten und eloquenten Verkäuferin war Max K. noch überzeugt, dass ein Dampfstaubsauger eine wertvolle Hilfe im Haushalt sein würde. Zuhause kamen ihm Bedenken, und er wollte die Bestellung des 1700 Euro teuren Gerätes rückgängig machen. Aber: Kein Rücktrittsrecht bei Messekauf!

Schon beim Kaufgespräch hatten Max K. und seine Gattin Bedenken wegen des Gewichts des Dampfstaubsaugers. Diese wurden aber von der beredeten Verkäuferin mit dem Hinweis, erst kürzlich habe eine 103 Jahre alte Dame ebenfalls ein solches Gerät erworben, zerstreut. "Alt wollten wir nicht aussehen", erzählt der Oberösterreicher. Das Geschäft wurde fixiert, der Vertrag unterzeichnet. Eine Unterschrift mit Folgen.

"Zuhause haben wir die Einsatzmöglichkeiten geprüft und sind zu der Überzeugung gekommen, dass in Anbetracht der vielen unterschiedlichen Ebenen eine zufriedenstellende Verwendung nicht möglich sein wird", schrieb er an die Firma Sclean Reinigungssysteme. Doch die Firma Sclean hat das Recht auf ihrer Seite: Anders als bei Internetkäufen, Katalogbestellungen, Haustürgeschäften oder Werbeveranstaltungen gibt es auf Messen oder Märkten kein kostenloses Rücktrittsrecht. Gekauft ist gekauft, sagen auch die Konsumentenschutz-Experten der Arbeiterkammer - und raten: In Ruhe überlegen, bevor man kauft. Preisvergleiche anstellen. Und: Beim Kauf ein kostenloses Rücktrittsrecht extra vereinbaren.

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