"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
16.09.2016 09:05

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Rasenmäher gab kurz nach Kauf den Geist auf
Kurz nach Inbetriebnahme war der neue Rasenmäher von Stefan R. bereits defekt. "Nach nur 500 Quadratmetern Mähen starb der Motor ab und funktionierte nicht mehr", so der Wiener. Ein Mitarbeiter des Lebensmittel-Diskonters, wo das Gerät gekauft wurde, schickte dieses ein. Drei Wochen später kam die Nachricht, dass der originale Tankdeckel fehle, der Luftfilter kaputt sei und die Reparatur 70 Euro koste. "Ich habe den Deckel beim Auspacken verloren und durch einen Benzinkanister-Verschluss ersetzt. Ich frage mich, was das mit dem Filter zu tun hat und warum ich zahlen soll", so Herr R. weiter. Auf Anfrage reagierte Hofer prompt und zahlt kulanterweise einen Teil der Reparaturkosten.

Mobilfunkanbieter reagierte kulant
Weil sie zu ihrem Lebensgefährten zog, kündigte Kathrin R. ihren Telekom-Vertrag für TV und Internet. "Obwohl ich bis Vertragsende alles bezahlte, erhielt ich im August eine Nachforderung von 100 Euro, weil der Vertrag angeblich verlängert wurde. Doch diesen hatte ich schon vier Jahre, deshalb kann es keine Vertragsbindung mehr geben", so die Niederösterreicherin. A1 informierte uns, dass die Kosten aus einer Verlängerung der Zusatzoption Fernsehen stammen. Ausnahmsweise bucht man die offene Forderung aber aus.

Gegnerische Versicherung lehnte Schadenübernahme ab
Bei einer Fahrt auf der Autobahn wurde die Windschutzscheibe des Pkw von Peter T. beschädigt. "Von einem völlig verschmutzten, vorbeifahrenden Auto löste sich trockener Schlamm, der einen Sprung in der Scheibe verursachte", schilderte der Tiroler. Er notierte das Kennzeichen des Wagens und erstattete Anzeige. Doch die gegnerische Versicherung lehnte eine Kostenübernahme ab. Obwohl laut der Allianz Versicherung, die den Gegner vertritt, die Haftung ihres Versicherungsnehmers in diesem Fall nicht zweifelsfrei gegeben sei, hat man sich nach unserer Anfrage entschieden, den Schaden in Kulanz zu übernehmen.

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