Trotz Erlaubnis

Frau gekündigt, weil sie einen Kuchen aß

Salzburg
15.09.2016 16:22

Eine Salzburgerin, die in einer Konditorei als Serviererin arbeitete, wurde gefeuert, nachdem sie an einem Kuchen genascht hatte - eigentlich in dem Unternehmen erlaubt. Der Arbeitgeber hatte der Frau zuvor monatelang kein Geld gezahlt. Jetzt klagt die Frau mit Hilfe der AK die offenen Ansprüche von 5000 Euro ein.

"Mir ist in meiner langjährigen Dienstzeit als Arbeitsrechtler schon vieles untergekommen, aber so etwas Perfides habe ich noch nicht erlebt: Der Dienstgeber hat ihr seit Mai 2016 kein Gehalt mehr überwiesen und entlässt dann die Mitarbeiterin, weil sie ein Stück Kuchen gegessen hat", zeigt sich Heimo Typplt, Leiter der AK-Rechtsabteilung, fassungslos.

Bank versuchte erfolglos zu vermitteln
Ein Jahr lang war Frau T. als Serviererin in Teilzeit in der Konditorei beschäftigt. Ab Mai bekam sie für ihre Arbeit kein Geld mehr, immer wieder vertröstete sie der Chef. "Man kann sich ausmalen, in welche Zwangslage die Arbeitnehmerin gekommen ist, schließlich hat sie ja wie jeder Mensch Fixkosten zu tragen", so Typplt. Nur dank Freunden, die ihr Geld zuschossen, kam die Frau halbwegs über die Runden. Auch ihre Hausbank kam der Arbeiterin entgegen und ein Mitarbeiter des Geldinstituts setzte sich sogar für Frau T. ein und versuchte zwischen ihr und dem Chef zu vermitteln - ohne Erfolg.

Als sie dann, wie es in dem Betrieb üblich war, ein Kuchenstück aß, wollte ihr Arbeitgeber, dass sie dieses zahlt. Als die Mitarbeiterin antwortete, dass sie das gerne machen würde, wenn sie endlich ihr Geld bekäme, wurde sie fristlos entlassen. Eine Klage ist eingebracht.

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