"Krone"-Ombudsfrau

Pässe abgelaufen: Paar durfte nicht auf Schiff

Ombudsfrau
30.06.2016 18:00

Noch bevor sie begonnen hatte, endete die Kreuzfahrt von Lesern aus Niederösterreich bereits wieder. Im Glauben, dass ihre abgelaufenen Reisepässe akzeptiert werden, wollte das Ehepaar in Italien einschiffen. Doch das ist nur mit gültigen Reisedokumenten erlaubt…

Planen Sie eine Kreuzfahrt? Wenn ja, dann achten Sie bitte darauf, dass die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente nicht abgelaufen ist. Während man einige EU-Staaten zwar per Land oder Luft auch mit abgelaufenem Pass bereisen darf, gilt das nicht für die Seefahrt. Das musste auch ein Paar aus Niederösterreich erfahren, das in Venedig nicht zu einer Kreuzfahrt aufbrechen durfte.

Aus Zeitmangel hatten die Urlauber nur ihre kürzlich abgelaufenen Reisepässe mitgenommen, die laut Auskunft des Innenministeriums in Italien erlaubt sind. Was grundsätzlich stimmt. Aber nicht auf hoher See.

Dort müssen Reisepässe laut MSC Kreuzfahrten unbedingt gültig sein! Unvorhersehbares - wie schlechtes Wetter oder medizinische Notfälle - könne nämlich dazu führen, dass Häfen abseits der geplanten Route angelaufen werden müssen. Und das könne auch außerhalb der Europäischen Union sein!

Informationen zu den genauen Einreisebedingungen Ihres Urlaubslandes finden Sie auf der Internetseite des österreichischen Außenministeriums.

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