Abtreibung sei "eine Tötungshandlung" und daher "grundsätzlich strafbar", sie "wird nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht verfolgt", erklärte der Jurist, der im Wahlkampf seinen Titel als Volksanwalt nicht verwenden will.
Eben diese Veraussetzungen möchte Stadler "selbstverständlich abschaffen", denn Abtreibung sei "ein Verbrechen", so der Wahl-Niederösterreicher. In diesem Sinne unterstütze er "begeistert" den Vorschlag der Kärntner FPÖ, werdenden Müttern eine "Kostenpauschale" von 15.000 Euro zu zahlen, wenn sie ihr Kind nicht abtreiben, sondern zur Adoption freigeben.
Alle anderen Parteien gegen Stadlers Ansatz
SPÖ, Grüne und auch das BZÖ haben die Forderung Stadlers zurückgewiesen. Die Fristenregelung gebe es seit mehr als 30 Jahren, "das ist seit den 70er-Jahren gesetzlich geregelt. Es ist abenteuerlich, dass das immer wieder in Frage gestellt wird", so SP-Bundesfrauengeschäftsführerin Bettina Stadlbauer. "Herr Stadler ist realitätsfremd und nicht kommentierungswürdig", meinte die stellvertretende Bundessprecherin der Grünen, Madeleine Petrovic. Das BZÖ zeigte sich "empört", Stadler reduziere Frauen auf "reine Gebärmaschinen".
ÖVP-Frauenministerin Rauch-Kallat verteidigt die Fristenlösung und die Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruches in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft, hieß es am Sonntag im Frauenministerium. An der Fristenlösung dürfe man nicht rütteln, genauso wenig an der Straffreiheit, wie sie im Gesetz verankert ist, meine die Ministerin.
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