Arbeiterkammer half

Rechenfehler beim Kindergeld kommt Eltern teuer

Niederösterreich
15.06.2016 09:44

Das Schreiben traf Familie H. aus Herzogenburg, Bezirk St. Pölten, wie ein Schlag: 740 Euro sollte das Paar zurückzahlen, weil die Höhe des Kindergeldes falsch berechnet worden war. Die Arbeiterkammer konnte das abwenden. Doch ein neues Gesetz sieht vor, dass künftig gewissermaßen die Eltern für Fehler der Behörden haften.

Der Chef von Maria H. hatte 2011 irrtümlich die Verdienstbestätigung für die Berechnung des Kindergeldes falsch ausgefüllt. Vier Jahre (!) später entdeckte die Behörde bei einer Revision den Fehler - und forderte von den Eltern 740 € zurück.

"Das konnten wir verhindern, weil derartige Rückforderungen damals im Gesetz nicht vorgesehen waren", erklären Fachleute der Arbeiterkammer. Das könnte sich jetzt aber ändern. In Zukunft sollen Eltern zur Kassa gebeten werden, auch "wenn die Auszahlung von Leistungen irrtümlich erfolgte". Dagegen macht die Arbeiterkammer mobil. Präsident Markus Wieser betont: "Eltern, die alle Unterlagen fürs Kindergeld vorlegen, müssen auch darauf vertrauen können, dass die Behörden richtig rechnen."

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