"Krone"-Ombudsfrau

2 Parkscheine = 1 Strafzettel

Ombudsfrau
13.06.2016 11:08

Ende Mai parkte Richard N. sein Auto in einer Kurzparkzone in Klosterneuburg (NÖ). Dafür nutzte er einen 15-Minuten-Gratisparkschein. Noch vor Ende der Parkzeit erhielt der Autofahrer eine Strafe. Weil hinter der Windschutzscheibe am Armaturenbrett auch ein abgelaufener Wiener Parkschein lag...

"Als ich nach meinen Erledigungen, und noch innerhalb der erlaubten Parkzeit, zu meinem Auto kam, hatte ich einen Strafzettel an meiner Windschutzscheibe", ärgerte sich der Niederösterreicher in seiner Zuschrift an die Ombudsfrau.

Zu seiner Verwunderung teilte das Parkorgan Herrn N. mit, dass er das Strafmandat nicht wegen Überschreitens der Parkdauer bekommen habe. Sondern weil sich auf seinem Armaturenbrett auch ein 30-Minuten-Parkschein aus Wien befand. Und das sei schlichtweg nicht erlaubt. "Ich stellte daraufhin die Frage, ob es ein bundesweites Gesetz gibt, wie ich den Innenraum meines Pkw zu organisieren habe", so der Leser weiter.

Tatsächlich gibt es dafür eine bundesweite Regelung, wie uns Stefan Schmuckenschlager, Bürgermeister von Klosterneuburg, auf Anfrage informierte. In der sogenannten Kurzparkzonenüberwachungsverordnung sei nämlich geregelt, dass nur Kurzparkscheine im Fahrzeug angebracht werden dürfen, die sich auf den jeweiligen Parkvorgang beziehen.

Hätte man in diesem Fall nicht trotzdem ein Auge zudrücken und eine Verwarnung aussprechen können?

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele