Weitere Anklagepunkte dürften keinen weiteren Prozess zur Folge haben.
In einer bereits rechtskräftigen zweiten Anklageschrift war dem Mann der vorangegangene Missbrauch von 16 Kindern sowie die versuchte Vergewaltigung von drei Frauen vorgeworfen werden. Dass dies nicht weiter verfolgt wird hat rechtliche Gründe: Mehr als zehn Jahre Haft sind im Strafgesetzbuch für sexuellen Kindesmissbrauch nicht vorgesehen. In einem zweiten Prozess müsste jedoch auf das heutige Urteil Bedacht genommen werden, so dass bei einem Schuldspruch keine Zusatzstrafe ausgesprochen werden könnte.
Knapp mit dem Leben davongekommen
Auf die Spur des Kinderschänders war man erst gekommen, als er nach der Vergewaltigung einer mittlerweile 20 Jahre alten Gelegenheitsprostituierten festgenommen werden konnte. Er hatte die Frau in der Nacht auf 16. Dezember 2004 am Westbahnhof angesprochen und mit in seine Wohnung genommen, wo er sie mit Fäusten traktierte, ein Stromkabel um ihren Hals schlang und zuzog. Als sie wieder zu sich kam, zwang er sie zu perversen Sex-Spielen, bevor er die Schwerverletzte laufen ließ.
Auch Kinder Opfer des brutalen Täters
Bei der Attacke handelte es sich jedoch nur um die "Spitze eines Eisbergs", wie die Polizei herausfand. Anhand eines routinemäßig vorgenommenen Mundhöhlenabstrichs wurde klar, dass es sich beim Festgenommenen um jenen Unbekannten handelte, der in den neunziger Jahren die Ermittler auf Trab gehalten hatte. Zahlreiche Mädchen und Buben waren damals von einem Mann in Keller gezerrt oder in Wohnhäuser verfolgt worden, wo sich dieser an seinen wehrlosen Opfern verging.
Symbolbild
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