Nach "Obergutachten"

Amokfahrer unzurechungsfähig? Bevölkerung bestürzt

Steiermark
02.06.2016 16:53

"Hat sich irgendwer Gedanken um die Hinterbliebenen der Opfer gemacht? Noch ein paar Gutachten und er ist unschuldig. Ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen. Zum Schämen." - Das ist nur ein kleiner Auszug bestürzter Wortmeldungen unserer Leser. Für den Großteil ist es absolut unverständlich, dass Amokfahrer möglicherweise ohne Gefängnisstrafe davonkommt.

Alen R. soll also bei seiner Wahnsinnsfahrt durch die Grazer Innenstadt, bei der er drei Menschen tötete und 36 teils schwer verletzte, nicht zurechnungsfähig gewesen sein. Zu diesem Schluss kam jetzt - wie ausführlich berichtet - der dritte Sachverständige, nachdem sich zwei Kollegen davor nicht einig waren.

Mordanklage oder Antrag auf Einweisung
Wird also seitens der Staatsanwaltschaft statt einer Mordanklage nur ein Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt, könnte der Prozess gegen R. ohne Gefängnisstrafe enden. Und käme dann ein Psychiater zum Schluss, dass er irgendwann nicht mehr gefährlich ist, wäre er frei.

Geschworene entscheiden
Unvorstellbar für die Betroffenen. Opferanwalt Gunther Ledolter (Kanzlei Rath und Partner): "Bei den Gesprächen mit meinen Klienten entstand für mich der Eindruck, dass die Tat sehr zielgerichtet durchgeführt wurde. Das Gutachten ist aber zu akzeptieren." Das bedeute aber nicht, dass die Geschworenen ihn nicht trotzdem für zurechnungsfähig halten können.

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