In Salzburg hat die FPÖ den Beisitzer in der Landeswahlbehörde verloren, sie kann nur mehr eine Vertrauensperson - die kein Stimmrecht hat - stellen. Landeschef Karl Schnell will nun „alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, darunter eine Amtshaftungsklage gegen die Landeswahlbehörde.
Landes-FPÖs wollen Wahl anfechten
Die Vorarlberger FPÖ will die Wahl auf jeden Fall anfechten, kündigte Obmann Dieter Egger an. Auch die Anwälte der FPÖ Oberösterreich prüfen alle rechtlichen Möglichkeiten. In Oberösterreich konstituiert sich die Landeswahlbehörde erst. In Kärnten darf die FPÖ in der Landeswahlbehörde nur mehr zwei Vertrauenspersonen stellen. Im Burgenland, Niederösterreich und Wien haben die Freiheitlichen auf Grund des Ergebnisses 2002 keinen Sitz in der Landeswahlbehörde. Aber sie haben Beisitzer in den Bezirks- und Gemeindewahlbehörden verloren.
Strache will auch Amtshaftungsklagen einbringen
Seitens der Bundespartei unterstrich FPÖ-Chef Strache, dass derzeit die Juristen Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Regierung zur Bundeswahlbehörde prüfen. Der Gang zum Verfassungsgerichtshof sei nicht ausgeschlossen. Nicht nur eine Wahlanfechtung stellte die FPÖ in den Raum, sondern auch Amtshaftungsklagen. Denn sollte es zur Wahlwiederholung kommen, stelle sich die Frage, wer die Mehrkosten zu verantworten hat.
Politologe: „Verluderung des Rechtsstaates“
Die Entscheidung der Bundesregierung, dem BZÖ Sitz und Stimme in der Bundeswahlbehörde einzuräumen, wird indessen auch von Politikwissenschaftern scharf kritisiert. Der Politologe Fritz Plasser spricht in der „Tiroler Tageszeitung“ wörtlich von einem „Spiel mit dem Feuer“. Sein Innsbrucker Kollege, der frühere ÖVP-Klu
Anfechtung hätte 90-prozentige Chance
Plasser betonte, sollte tatsächlich auch das BZÖ den dritten Platz auf dem Stimmzettel erhalten samt Zusatzbezeichnung „Die Freiheitlichen“, dann wäre dies eine „Blamage und ein Desaster für die Demokratie in Österreich“. Bei einer Wahlanfechtung geht Plasser von einer 90-prozentigen Wahrscheinlichkeit einer Wahlaufhebung aus.
Gutachten von VP-nahen Wissenschaftlern erstellt
Auch der Politikwissenschafter Anton Pelinka ist verwundert: Es sei für die Zweite Republik einmalig, mit „welcher Brutalität hier politische Interessen“ verfolgt werden. Bei einer Wahlanfechtung würden „ukrainische Verhältnisse“ drohen. Pelinka erinnert daran, dass die beiden Gutachten, die als Grundlage für die Entscheidung des Ministerrats gegen die FPÖ herangezogen wurden, von ÖVP-nahen Wissenschaftlern erstellt worden sind.
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