Babymoon

Entspannt verreisen in der Schwangerschaft

Reisen & Urlaub
02.05.2016 18:20

Egal ob Kind Nummer 1 oder 2 unterwegs ist - viele werdende Eltern wollen die Schwangerschaft noch einmal nützen, um in aller Ruhe Urlaub zu machen. Schließlich ist mit Ankunft des neuen Erdenbürgers die Zeit zu zweit bzw. zu dritt fürs Erste vorbei. Und mit einigen Tipps im Hintergrund ist der Urlaub in der Schwangerschaft noch einmal eine Wohltat für Körper und Seele.

Wann verreisen?
Die beste Zeit für den Urlaub ist das zweite Trimester der Schwangerschaft. Denn das erste Trimester ist oft noch überschattet von Übelkeit und Müdigkeit. Die Hormonumstellung macht dem Körper ganz schön zu schaffen: Das Verdauungssystem steht Kopf, man fühlt sich schon nach kleinster Anstrengung geschafft, es zieht und zwickt im Bauch. Dazu kommt oft auch noch die Sorge, dass der Urlaub in den ersten und riskantesten drei Monaten dem Baby schaden und sogar eine Fehlgeburt auslösen könnte. Denn die ersten zwölf Wochen sind für natürliche Abgänge leider sehr anfällig.

Im zweiten Trimester, also vom vierten bis inklusive sechsten Monat, kann man bei einer normalen Schwangerschaft die schönste Zeit genießen. Der Körper hat sich schon auf die neue Situation eingestellt, die Müdigkeit lässt nach und der Bauch ist zwar wunderschön vorhanden, aber noch nicht so groß, dass er stören würde.

Im dritten und letzten Trimester ist es für einen Urlaub schon fast wieder zu spät: Hier erfolgt die stärkste Gewichtszunahme. Man fühlt sich beschwerlich und unwohl, der Bauch wird immer größer und die Mobilität nimmt zusehends ab. Außerdem geht es nun schon beständig in Richtung Geburt, ein Urlaub kann unter Umständen vorzeitige Wehen auslösen. Lange Autofahrten sind meist schon unangenehm, geflogen werden darf nicht mehr. Und die meisten Frauen beginnen, sich daheim und in der Nähe des Entbindungsspitals am wohlsten zu fühlen. Bei Komplikationen weiß man hier, dass man am besten versorgt ist.

Wie lange verreisen?
Das hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Möglich ist, was der Gesundheitszustand erlaubt. Sie sollten daher vor Reisebuchung die Reisefreigabe Ihres Gynäkologen einholen. Dann kann von einem Wochenendtrip bis zu einem mehrwöchigen Urlaub alles geplant werden.

Wohin reisen?
Bedenken Sie Ihr Wohlbefinden und hören Sie auf Ihren Bauch. Exotische Destinationen, die nur mit stundenlangen Flugreisen erreichbar sind und wo vor Ort Temperaturen jenseits der 40 Grad warten, sind im Normalfall nicht das Wahre - ebensowenig Länder, für die man Schutzimpfungen braucht, um sicher dorthin reisen zu können. Aber auch eine Städtereise kann, je nach Programm, anstrengend werden: Stundenlange Besichtigungen schlagen sich oft in Rückenschmerzen nieder. Mit ausreichenden Pausen und entspanntem Programm sind aber auch Städtereisen in der Schwangerschaft gut möglich.

Wählen Sie die Destination nach dem Vorhandensein guter medizinischer Notfallversorgung, damit Sie im Fall des Falles keine Angst um sich und Ihr Ungeborenes haben müssen. Viele Frauen fühlen sich auch am wohlsten, wenn der Urlaubsort maximal drei Autostunden von zu Hause entfernt ist, da man dann schnell zu Hause ist, falls sich das Wohlbefinden verschlechtert oder Komplikationen auftreten. Im europäischen Ausland können Urlaube in der Schwangerschaft in der Regel bedenkenlos angetreten werden.

Beachten Sie auch, dass Bade- bzw. Thermenurlaube eher mit Vorsicht genossen werden sollten, damit Sie keine Infektionen riskieren. Denn Infektionen erhöhen das Risiko einer Frühgeburt. Man kann sich jedoch mit speziellen Badetampons schützen. Ebenso gibt es in Drogeriemärkten pH-Wert-Messstreifen, um frühzeitig eine Veränderung im Vaginalmilieu zu erkennen, die auf eine Infektion hindeuten könnte. Wechseln Sie jedenfalls sofort nach dem Baden die nasse Badebekleidung gegen trockene und hören Sie auf Ihren Körper.

Reiseversicherung
Wenn Sie eine Reiseversicherung mit Storno und medizinischen Leistungen abschließen, bedenken Sie, dass ein Storno bei zum Abschlusszeitpunkt bekannter Schwangerschaft nur bei akuten Komplikationen und nicht aufgrund der Schwangerschaft als solcher übernommen wird. Erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob Sie Leistungen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft wirklich in Anspruch nehmen können oder ob es dafür Ausschlüsse gibt.

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