Wiederbetätigung:

NS-Tatoos und Hitler-Socken

Kärnten
10.04.2016 19:37

Gleich zwei Anklagen wegen NS-Wiederbetätigungs-Verdacht landen im Mai am Landesgericht vor den Geschworenen. Ein Fußballer muss sich dafür verantworten, dass er unter anderem mit dem Hitler zuordenbaren Schriftzug "88" an seinen Socken übers Feld lief und eine junge Frau hat schockierende Tatoos am Körper.

Vergehen mit nationalsozialistischem Hintergrund haben eines gemeinsam: Sie werden von Laienrichtern beurteilt. Acht Geschworene müssen entscheiden, ob ein 24-jähriger Kicker tatsächlich nur seine Glückszahl 88 auf seine Socken gestickt hatte, oder ob es sich dabei um ein Nazisymbol handelt – die Zahl gilt als Synonym für HH, also den Hitlergruß.

Wenige Tage später folgt dann der nächste Prozess, in dem einer jungen Frau und Mutter unter anderem massiv rassistische Postings im Internet vorgeworfen werden. Um ihre Gesinnung zu demonstrieren, soll sie an pikanten Stellen ihres Körpers auch dementsprechende Tatoos aufweisen können.

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