Pölfing-Brunn

Erster Gerichtsprozess zur “Pleitegemeinde”

Steiermark
18.03.2016 17:50

Millionenschulden, negative Prüfberichte, Anzeigen, zwangsweise Auflösung des Gemeinderats: Das vergangene Jahrzehnt war turbulent im weststeirischen Pölfing-Brunn. Nach jahrelangen Ermittlungen begann am Freitag am Landesgericht Graz ein erster Prozess. Angeklagt sind Ex-SPÖ-Bürgermeister Horst Pölzl und der ehemalige Vizebürgermeister. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Die Finanzlage der Kommune war sehr angespannt, das Land nach einem negativen Prüfbericht bereits wachsam, neue Großprojekte sollten eigentlich nicht mehr möglich sein: Dennoch plante man im Herbst 2008 das "Eden Resort", eine aus Containern errichtete Ferienappartementsiedlung. Mit an Bord war eine Firma, mit derem Geschäftsführer Pölzl damals eng befreundet war.

Doch die beiden gerieten in Zeitnot: Die Container mussten frühzeitig angeliefert werden, sie sollten vor dem herannahenden Winter auch noch eine Überdachtung erhalten - doch der Baubescheid fehlte ebenso noch wie eine notwendige Änderung des Flächenwidmungsplans. Die Arbeiten begannen dennoch - ein gefundenes Fressen für den politischen Gegner von der VP. Der öffentliche Druck wurde immer größer, von einem "Schwarzbau" war die Rede.

Angeklagter plädiert auf nicht schuldig
Um den Druck abzubauen, wurden schließlich ein Bescheid zur Baueinstellung und ein Beseitigungsauftrag mit rückdatiertem, also mit falschem Datum ausgestellt. Die Staatsanwaltschaft wirft Pölzl in diesem Zusammenhang Amtsmissbrauch und Fälschung von Beweismitteln vor. Im Ermittlungsverfahren hat Pölzl geleugnet, vor Richterin Susanne Haas zeigte er sich am Freitag zumindest tatsachengeständig. Dennoch plädierte er auf nicht schuldig. "Mein Mandant wollte sich nicht selbst bereichern oder jemanden schädigen.
Er hatte Visionen für die Gemeinde", sagte Verteidiger Peter Bartl.

Dasselbe gilt für den Vorwurf des schweren Betrugs. In einem Mail bat Pölzl damals die Partnerfirma, die Rechnung über 52.000 Euro für die Bodenplatte zu übernehmen - eine Aufgabe, die eigentliche die Gemeinde (bzw. eine Gesellschaft im Gemeindeeigentum) übernehmen sollte. Das Geld sollte zurückgezahlt werden, sobald der Baubescheid vorliegt - was aber bis heute nicht geschah. Pölzl: "Ich hatte viel zu tun. Es war aus den Augen, aus dem Sinn."

Außergerichtliche Einigung wird abgelehnt
Eine außergerichtliche Einigung (Diversion) lehnte Staatsanwältin Reingard Wagner ab: "Es wäre das falsche Signal, dass einem Bürgermeister nichts passiert, sobald er sein Amt zurücklegt."

Drei weitere Verhandungstage sind angesetzt, der nächste Termin ist der 1. April. Der wegen der rückdatieren Bescheide ebenfalls angeklagte Ex-Vizebürgermeister ist schwer erkrankt und derzeit nicht verhandlungsfähig.

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