Fast jeder kennt sie, die Horror-Geschichten vom Bundesheer. Doch wie weit darf ein Ausbildner gehen? Was ist erlaubt, und wann wird eine strafrechtliche Grenze überschritten? Zwei Bundesheerler mussten sich in Leoben vor Gericht verantworten. Sie sollen Rekruten bedroht und aus reiner Boshaftigkeit schikaniert haben.
"Ich schieß euch in den Fuß". "Ich blas euch den Schädel weg". Oder: "Wenn ich jetzt abdrücke, fliegen in der ersten Reihe die Köpfe weg." Dabei soll der Erstangeklagte (47) ein geladenes, entsichertes Sturmgewehr am Anschlag gehalten haben. Was der Verteidiger als drastische Worte bezeichnet, um die Wirkung der Waffe zu erläutern, sieht Staatsanwalt Walter Plöbst als gefährliche Drohung.
Auch dafür, dass ein Rekrut einen 20-Liter-Wasserkanister unter Gelächter bis zur Erschöpfung eine Lkw-Ladefläche rauf- und runterheben musste, hat der Ankläger kein Verständnis: Er nennt es eine entwürdigende Behandlung und reine Boshaftigkeit. "Ein sportmotorischer Test, bei dem der Abtransport eines Verwundeten simuliert wurde", sagt der Verteidiger.
Weiters hätte der Vizeleutnant (47) seine Stellung missbraucht, indem er außerhalb des Dienstbetriebs etwa ein Rauchverbot anordnete und einen Strafmarsch verfügte, weil die Waffenspinde unversperrt gewesen wären. "Ohne strenge Ordnung funktioniert es aber nicht", ergänzt der Verteidiger.
Schon fragwürdiger ist die Anklage gegen den Zweitbeschuldigten. Der 27-Jährige soll 40 Rekruten bei niedrigen Temperaturen gezwungen haben, eineinhalb Stunden in Formation zustehen. "Er wollte sie dazu bringen, denjenigen zu nennen, der Brot weggeworfen hat", sagt Plöbst. "Man wirft kein Essen weg", so der Steirer, der - wenig überraschend - noch gestern freigesprochen wurde.
Alle Vorwürfe waren übrigens erst im Rahmen von Drogenermittlungen gegen andere Bundesheer-Angehörige in der Kaserne laut geworden. Der Prozess ist für drei Tage angebraumt.












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