Am 15. März 2010 wurde eine Oberösterreicherin von ihrem Ehemann geschieden. Nun - sechs Jahre später - treibt das Bezirksgericht Traun bei der verwunderten Frau Gerichtskosten von 72,05 Euro ein. Begründung: Der Richter habe die Gerichtsgebühren für die Scheidung zu niedrig bemessen!
Für Margit G. war das Thema Scheidung längst abgeschlossen. Doch nun wird sie erneut für die einvernehmliche Trennung von ihrem Ehemann zur Kasse gebeten. Und ist entrüstet: "Wenn diese Vorschreibung nach einem Jahr kommt, ist es ja noch nachvollziehbar. Aber nach sechs Jahren verstehe ich das überhaupt nicht."
Richter Klaus Lorenz, Vorsteher des Bezirksgerichtes Traun, wiederum kann den Ärger der Bürgerin nicht verstehen: "Im vorliegenden Fall war es so, dass die Gerichtsgebühren für den Abschluss des Vergleiches vom Richter nach Ansicht der Revisorin zu niedrig bemessen wurden." Die Revision fand erst im Herbst 2015 statt. Lorenz: "Ich möchte nur am Rande darauf hinweisen, dass, von anlässlich der Revision vielen Hunderten geprüften Akten in dieser Abteilung, nur drei nachträgliche Gebühreneinhebungen aufgetragen wurden."
Frau G. muss für einen Fehler zahlen, den nicht sie verschuldet hat. Beim Gericht heißt es, sie hätte ja gegen den Bescheid berufen können. Im Übrigen ist es denkbar, dass sie den von ihr bezahlten Betrag von ihrem geschiedenen Ehegatten zurückfordert...
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.