"Ausnahmefall"?

Frau entledigt sich Fußfessel – Flucht ins Ausland

Österreich
02.02.2016 13:19

Kurz vor Weihnachten hat eine 38-jährige verurteilte Diebin nach mehreren Jahren Haft in der Justizanstalt Korneuburg eine Fußfessel genehmigt bekommen und wurde in den elektronisch überwachten Hausarrest entlassen. Nach rund einem Monat hatte die Frau aber von der Überwachung offensichtlich genug: Sie schnitt am Samstag kurzerhand die Fußfessel durch und setzte sich ins Ausland ab.

Die Insassin war zunächst in den gelockerten Vollzug gekommen, schließlich bekam sie die Fußfessel zugestanden und durfte vom Gefängnis in den Hausarrest wechseln, berichtete Britta Tichy-Martin, die Mediensprecherin im Justizministerium. Am Samstag kehrte die 38-Jährige allerdings nicht wie vereinbart von der Arbeit nach Hause zurück. Daraufhin wurde Alarm ausgelöst, weil sich die Fußfessel nicht bei der Basisstation in der Wohnung der 38-Jährigen anmelden konnte.

"Absoluter Ausnahmefall"
Gleichzeitig meldete sich die Frau allerdings selbst telefonisch bei der Justizanstalt Korneuburg. Dort teilte sie in knappen Worten mit, dass sie geflüchtet sei und die Fußfessel retour schicken werde. Wohin die Flucht der Frau ging, ist bislang noch nicht restlos geklärt, die gebürtige Serbin dürfte sich allerdings mittlerweile in ihrer ursprünglichen Heimat aufhalten. "Es wurde sofort die Fahndung eingeleitet, die erforderlichen Maßnahmen wurden ergriffen", sagte Tichy-Martin. Es handle sich um einen "absoluten Ausnahmefall".

Mit Stichtag 1. Februar befanden sich 312 Personen im elektronisch überwachten Hausarrest. "Grundsätzlich funktioniert das System sehr, sehr gut", so Tichy-Martin. Dass es in Einzelfällen zu Manipulationen kommen kann, sei bedauerlich, "ein Strukturmangel ist beim elektronisch überwachten Hausarrest aus unserer Sicht aber ganz sicher nicht vorhanden".

Flucht in lediglich 23 Fällen
Seit Einführung der Fußfessel-Regelung haben rund 3500 Personen von der haftvermeidenden und die Resozialisierung fördernden Maßnahme profitiert. Lediglich 23 Fälle von Flucht sind dokumentiert, "wobei in der Regel die Fahndungsmaßnahmen dazu geführt haben, dass man die betreffenden Herrschaften rasch wieder dingfest machen konnte", so Tichy-Martin.

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