Finanzaffäre

Rathgeber trennt sich von Anwalt

Salzburg
27.01.2016 19:45

Verteidiger Herbert Hübel und Monika Rathgeber, die Ex-Budgetreferentin des Landes und zentrale Figur im Salzburger Finanzskandal, gehen ab sofort getrennte Wege: Kurz vor dem Prozess waren sich die beiden bei der Verteidigungsstrategie nicht mehr einig, Rathgeber engagierte kurzerhand den Rechtsanwalt Kurt Jelinek.

Diese Wende kam auch für langjährige Beobachter des Finanzskandals überraschend: Genau sieben Tage vor dem Prozessbeginn trennte sich Monika Rathgeber von ihrem Anwalt Herbert Hübel, der ihr seit Dezember 2012 zur Seite stand: "Es gab Diskrepanzen in der Verteidigungslinie, das Vollmachtverhältnis wurde einvernehmlich gelöst", bestätigte Hübel der "Krone" am Mittwoch. Mehr dürfe und könne er derzeit nicht sagen. Die Verteidigung Rathgebers wird der Salzburger Anwalt Kurt Jelinek übernehmen, der unter anderem zuletzt 14 Angeklagte im so genannten und spektakulären "La Familia"-Prozess vertrat. Dem Rechtsvertreter bleiben nun sieben Tage, um sich in die umfangreiche Materie einzuarbeiten.

Anklage wegen schweren Betruges
Es geht wie berichtet um zwei Teilaspekte des Finanzskandals, in denen Monika Rathgeber von der Korruptionsstaatsanwaltschaft nach drei Jahren Ermittlungen wegen Urkundenfälschung und schweren Betruges am 8. Oktober 2015 angeklagt wurde - es gilt die Unschuldsvermutung: Zum einen soll sie Unterschriften auf insgesamt 96 Bankgeschäften gefälscht haben, zum anderen soll sie abgerufene Gelder aus dem Katastrophenfonds des Bundes nicht korrekt angeführt haben: Zwischen 2009 und 2012 soll so die Ex-Budget-referentin des Landes in hunderten Fällen Schadensmeldungen zum Teil fingiert oder unrichtig dargestellt haben. 12 Millionen Euro dürften so unrechtmäßig an Gemeinden und an das Land ausbezahlt worden sein. Laut Anklage hat sich Monika Rathgeber in keinem Fall selbst bereichert, "sie hat viel eher nach dem Robin Hood-Prinzip gearbeitet", wie es Wirtschaftsprofessor Meinhard Lukas - er half dem Land in der Aufarbeitung der Finanzaffäre - in der Vergangenheit formulierte. Um die größten Summen geht es übrigens beim Hochwasserschutz im Bereich der Urslau im Pinzgau.

Zwischen ein und zehn Jahre Haft drohen
Laut Gesetzbuch steht auf schweren Betrug bei einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Haft, Anwalt Hübel hatte zuletzt auch keinen Hehl daraus gemacht, dass eine Verurteilung realistisch sei. Rathgeber hatte hingegen in allen Fällen ihre Unschuld beteuert, gab jedoch bereits im politischen Untersuchungsausschuss im Jahre 2013 zu, Unterschriften ihres Ex-Arbeitskollegen in der täglichen Eile, die solche Spekulationsgeschäfte erfordern, auf die Verträge kopiert zu haben. Am 4. und 5. Februar beginnt der Prozess mit zwei Tagen Einvernahme von Rathgeber, Zeugen sind erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

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