"Krone"-Ombudsfrau

Kein Seniorenfahrschein für Pensionistin

Ombudsfrau
14.01.2016 11:00

Bis Jahresende 2015 galt für Pensionisten, die für ihre Öffi-Fahrten in Wien ermäßigte Seniorenfahrscheine verwenden, eine Altersgrenze von 61 Jahren. Mit 1. Jänner wurde das Anspruchsalter für die Senioren-Ermäßigung nun angehoben, weshalb man erst ab 62 Jahren die günstigeren Fahrscheine nützen kann.

Gabriele S. aus Wien ist eine der Betroffenen. Die Pensionistin ist 61 Jahre alt und löste für ihre gelegentlichen Fahrten mit U-Bahn, Bim und Bus bisher immer den vergünstigten Seniorenfahrschein für zwei Fahrten. "Nun wurde mit 1. Jänner 2016 die Altersgrenze für die Senioren-Ermäßigung auf 62 Jahre erhöht. Muss ich von nun an wieder einen vollen Fahrschein verwenden, oder darf ich weiter mit dem Senioren-Ticket fahren?", wollte die Leserin von der Ombudsfrau wissen.

Die Wiener Linien informierten uns auf Anfrage, dass sich die Senioren-Ermäßigung früher am gesetzlichen Pensionsalter orientierte. Der Verfassungsgerichtshof habe diese Regelung aber aufgehoben, weshalb bei Seniorenfahrscheinen die Altersgrenze für Männer und Frauen, von 60 Jahren ausgehend, alle zwei Jahre um ein Jahr erhöht werde, bis die Anspruchsgrenze bei 65 Jahren liegt.

Frau S. muss also, bis sie im Juni ihren 62er feiert, wieder Tickets zum Vollpreis kaufen. Besitzer von Senioren-Jahreskarten haben es da übrigens besser. Diese behalten ihre Gültigkeit, auch wenn man die Anspruchsvoraussetzung vorübergehend nicht erfüllt.

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