Tipps für Piloten

Drohnen außer Kontrolle: Die neue Gefahr von oben

Tirol
09.01.2016 09:51

Abstürze stehen bei Drohnen und Modellfliegern auf der Tagesordnung - das weiß jeder, der schon einmal welche gelenkt hat. Meistens enden die Zwischenfälle glimpflich - wie jüngst im Zillertal. Doch im Gegensatz zu Modellfliegern müssen Drohnen angemeldet werden, die Halter können im Fall leichter ausgeforscht werden.

Das "fliegende Kamera-Auge" übt auf viele eine besondere Faszination aus: Lassen sich damit doch spektakuläre Videos drehen oder Fotos vom eigenen Haus von oben "schießen". Seit die Fluggeräte billiger und einfacher zu fliegen geworden sind, hat sich ihre Zahl vervielfacht - auch in Tirol. Der Gesetzgeber sah sich 2014 veranlasst, den Wildwuchs einzudämmen und das Luftfahrtgesetz zu novellieren. Seitdem ist der Besitz und Betrieb der Drohnen genau geregelt. "Jeder, der im Fachmarkt oder im Internet eine Drohne kauft, die schwerer ist als 250 Gramm, muss diese bei der Austro Control melden und um eine Betriebsbewilligung ansuchen. Zudem muss jeder Pilot eine Haftpflichtversicherung abschließen", berichtet Peter Schmidt, Sprecher der Austro Control-Zentrale Wien.

Auflagen sind zu befolgen

Führerschein, Flugschein oder sonstigen Befähigungsnachweis brauche man keinen - außer, man verwendet das Fluggerät gewerblich: "Grundsätzlich ist es so, dass Sichtkontakt zur Drohne vorhanden sein muss. Für das Fliegen in den höheren Kategorien - also mit kiloschweren Drohnen - braucht man luftfahrtrechtliche Kenntnisse bzw. muss man bei uns eine Prüfung ablegen. Je höher das Gefährdungspotenzial durch die Drohne, desto strenger die Auflagen für den Piloten."

Keine Flugverbotszonen für Drohnen

Für das Fliegen in besiedelten oder dicht besiedelten Gebieten müssen beispielsweise sicherheitskritische Komponenten wie die Steuereinheit doppelt ausgeführt sein, um im Ernstfall einen unkontrollierten Absturz zu verhindern. "Der Betrieb über Menschenansammlungen ist aus Sicherheitsgründen nur mit besonderer Bewilligung im Einzelfall möglich", sagt Schmidt, "Flugverbotszonen wie in Deutschland gibt es bei uns nicht, jedoch Kontrollzonen rund um Flughäfen".

Bei Belästigung: Piloten ausdrücklich warnen

Wer den Nachbarn mit der Drohne in seinem Garten filmt oder fotografiert, verletzt dessen Persönlichkeitsrechte, wer Gebäude fotografiert, verletzt u. U. die Rechte von Architekten. Wer sich belästigt fühlt, sollte den Piloten warnen!

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