Das neue Kinderbetreuungsgesetz im Land Salzburg wird zwar erst 2017 in Kraft treten, es gibt aber schon ab 1. Jänner Erleichterungen für die Eltern. Das Land reagierte endlich auf die neuen Bedingungen und Gegebenheiten, die heutzutage auf die Eltern zu kommen. Die "Krone" bringt die wichtigsten Punkte im Überblick.
Der Mann geht arbeiten, die Frau bleibt zu Hause: Ein Szenario, dass längst schon nicht mehr aktuell ist. Ein Gehalt reicht nicht, um die Familie "durchzubekommen", das fängt schon bei der Kinderbetreuung vor dem Kindergarten an:
-) Erstmals können Kinder auch in Betrieben von Tageseltern betreut werden. Als Bedingung fordert das Land, dass geeignete Räume und geschulte Betreuer bereit stehen. Die Zahl der Teilnehmer ist auf sechs Kinder pro Tagesmutter oder Tagesvater beschränkt. Die Anstellung muss über Tageselternorganisationen wie dem Tageselternzentrum, KOKO oder dem Salzburger Hilfswerk erfolgen: "Sind es mehr als sechs Kinder, so kann im Firmenareal auch eine Betriebskrabbelgruppe, eine alterserweiterte Gruppe oder ein Betriebskindergarten eingerichtet werden", sagt Landesrätin Martina Berthold.
-) Ein einjähriges Pilotprojekt in der Hofer Firma Siconnex zeigte bereits stattliche Erfolge, die vor allem arbeitenden Müttern Erleichterung gebracht haben
Betreuungsplätze auch für Arbeitssuchende
-) Besser wird es auch für arbeitssuchende Mütter und Väter: Die Gemeinden haben auch jenen Eltern einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, die derzeit auf der Suche nach einem Job sind: "Das war bisher gesetzlich nicht geregelt. Hier kam es zuletzt immer wieder zu Härtefällen. Das AMS forderte zuletzt immer wieder für die Arbeitsvermittlung einen fixen Kinderbetreuungsplatz. Jetzt wird diese Lücke endlich abgeschafft", sagt Berthold.
-) Gestrichen wurde die Regelung, dass für die Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf ein erhöhter Elternbeitrag verlangt werden kann.
-) Der kostenfreie halbtägige Kindergartenbesuch für 5-jährige Kinder kann ab nächsten Kalenderjahr auch am Nachmittag in Anspruch genommen werden, wenn die Betreuung von der Einrichtung am Nachmittag angeboten wird. Der halbtägige Kindergartenbesuch für 5-jährige Kinder ist wie bekannt in Österreich verpflichtend und kostenfrei.
-) Mehr Geld gibt es ab 2016 für die Pädagoginnen und Pädagogen in Gemeinde- und Landeskindergärten. Bei den Privaten gibt es auch mehr Gehalt, wenn auch deutlich weniger.
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