Einspruch abgewiesen

Glockenstreit wird Fall für Obersten Gerichtshof!

Oberösterreich
30.11.2015 09:28
Das Oberlandesgericht Linz hat die Berufung des Linzer Architekten Wolfgang Lassy, der neben dem Mariendom wohnt und gegen das Glockenschlagen gerichtlich vorgegangen ist, abgewiesen. Allerdings ist eine ordentliche Revision zulässig. Das heißt, der Oberste Gerichtshof muss sich der Causa annehmen. Somit ist im Linzer Glockenstreit noch immer kein Ende in Sicht!

Wie von der "OÖ-Krone" berichtet, tobte zwischen dem Linzer Architekten Wolfgang Lassy und der Linzer Dompfarre ein Streit: Lassy, der direkt neben dem Gotteshaus wohnt, beschwerte sich, weil der nächtliche Glockenschlag des Linzer Doms ihm in seiner Nachtruhe stören würde - und zog vor Gericht! Die Klage wurde in erster Instanz vom Landesgericht (zuständig für Zivilrechtssachen) abgewiesen, Lassy ließ aber nicht locker: Er legte Einspruch ein, das Linzer Oberlandesgericht wurde mit dem Fall befasst. Auch in der zweiten Instanz wurde die Klage abgeschmettert - allerdings: "Eine ordentliche Revision ist zulässig", schreibt OLG-Richter Hans Peter Frixeder in seinem Urteil, das der "Krone" vorliegt.

Höchsturteil wird bundesweit relevant
Das bedeutet: Im Linzer Glockenstreit ist weiterhin kein Ende in Sicht. Der Oberste Gerichtshof muss jetzt ein Urteil fällen, der dann österreichweit relevant sein wird. Lassy-Anwalt Wolfgang List in einer ersten Reatkion zur "OÖ-Krone": "Die ordentliche Revision bedeutet, dass alles, was vorher war, jetzt Schall und Rauch ist. Die Bedeutung des Falles geht über den Einzelfall hinaus."

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