Am Montag wurden wie berichtet zwei Ungarn von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski zu je 24 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Der Beginn eines Verhandlungs-Marathon gegen die Schlepper, denen durchwegs harte Strafen blühen. Der Strafrahmen liegt nämlich für Schlepperei bei bis zu fünf Jahren Haft.
Am Dienstag folgte schon der nächste Prozess: Ein Rumäne brachte in einem Kastenwagen 13 Syrer und einen Libanesen von Ungarn bis nach St. Leonhard. Er fasste nicht rechtskräftige 12 Monate unbedingt aus, wobei Schöffen-Richterin Anna Sophia Geisselhofer bei ihrem Urteil sogar nicht von einer kriminellen Vereinigung ausging. Am Mittwoch musste Schöffen-Richter Roland Finster sein Verfahren gegen einen Russen (29) vertagen, nachdem zwei Zeugen nicht erschienen sind. Der Russe wollte vier Syrer in seinem Privat-Pkw nach München bringen.
14 und 15 Monate unbedingt
Und am Donnerstag hatte Richterin Gabriele Glatz gleich zwei Schöffen-Verfahren wegen Schlepperei zu verhandeln: Ein arbeitsloser Rumäne (30), der bei zwei Fahrten im August insgesamt 33 Flüchtlinge über die Grenze gebracht haben soll, bekam 15 Monate unbedingt aufgebrummt. Ein weiterer Rumäne (32) wurde mit zehn Personen im Wagen in Eugendorf gestoppt. Er fasste 14 Monate unbedingt aus. Beide Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig.
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