Telekom-Prozess

Schuldsprüche gegen Hochegger, Rumpold bestätigt

Österreich
25.11.2015 17:19
Der Oberste Gerichtshof hat am Mittwoch die erstinstanzlichen Schuldsprüche in der Schmiergeldcausa der Telekom Austria gegen Gernot Rumpold und Peter Hochegger bestätigt. Im Falle Hocheggers ging es um Zahlungen der Telekom auf Basis von Scheinrechnungen an zwei BZÖ-nahe Werbeagenturen. Die über Hochegger verhängte Haftstrafe von zweieinhalb Jahren unbedingt wurde allerdings aufgehoben. Bei Rumpold ging es um Zahlungen an die FPÖ über eine Werbeagentur. Die in erster Instanz verhängte unbedingte Freiheitsstrafe gegen Rumpold wurde ebenfalls aufgehoben. Anklagen wegen falscher Zeugenaussage müssen neu verhandelt werden.

Rumpold war im August 2013 wegen Untreue als Beteiligter zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, weil er im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der Telekom 600.000 Euro entgegengenommen hatte, die er mit offenen Forderungen an die FPÖ gegenverrechnete. Der damalige Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und ein Telekom-Prokurist hatten den Geldfluss auf Wunsch des damaligen Kärntner Landeshauptmanns und "starken Mannes" der FPÖ, Jörg Haider, in die Wege geleitet.

Falschaussage vor U-Ausschuss neu zu bewerten
Die über Rumpold verhängte unbedingte Freiheitsstrafe hob der OGH-Berufungssenat auf. In einem weiteren Anklagepunkt - falsche Zeugenaussage vor dem Korruptions-Untersuchungsausschuss - war dem Erstgericht nämlich insofern ein Fehler unterlaufen, als Rumpold auch der Falschaussage für schuldig befunden wurde, dabei aber nicht geprüft wurde, ob bei dessen Auftritt vor dem U-Ausschuss ein Aussagenotstand vorlag. Ein solcher ist dann gegeben, wenn jemand unter Wahrheitspflicht mit der Absicht, strafrechtliche Verfolgung von sich abzuwenden, wissentlich die Unwahrheit sagt. Auf Anordnung des OGH muss nun der Falschaussage-Vorwurf neuerlich von der ersten Instanz verhandelt werden - wie auch immer dieses Verfahren ausgeht, ist dabei jedenfalls eine Strafe für die Untreue festzulegen. Die erstinstanzliche Verurteilung Fischers zu 30 Monaten Haft sowie der Schuldspruch gegen einen Telekom-Prokuristen wurden bestätigt.

Hochegger soll wiederum eine verdeckte Telekom-Schmiergeldzahlung eingefädelt haben, mit der das BZÖ im Herbst 2006 den Nationalratswahlkampf finanzierte. Dafür setzte es für ihn wegen Beitrags zur Untreue zweieinhalb Jahre unbedingt. Der Schuldspruch wurde vom OGH bestätigt, doch wie bei Rumpold die unbedingte Haftstrafe aufgehoben bzw. eine Neuverhandlung der Anklage wegen falscher Zeugenaussage angeordnet.

BZÖ bekam Geld, muss es aber nicht zurückzahlen
Erfreulich war der Gerichtstag im Justizpalast für das BZÖ selbst. Die vom Erstgericht ausgesprochene Abschöpfung von knapp 940.000 Euro wurde aufgehoben. Der Grund: Da die Zahlungen nicht direkt an einen Vertreter des BZÖ, sondern an Mitarbeiter der BZÖ-nahen Werbeagenturen gegangen waren, bestehe hier keine Wiedergutmachungspflicht für die Partei.

Ex-Mitarbeiter Gastingers wird zur Kasse gebeten
Sehr wohl zur Kasse gebeten wurde vom OGH allerdings ein ehemaliger enger Mitarbeiter der damaligen Justizministerin Karin Gastinger (BZÖ), für deren Wahlkampf ebenfalls Gelder aus der Telekom-Kasse verwendet worden waren. Der Ex-Mitarbeiter Gastingers muss nun binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution 240.000 Euro zuzüglich vier Prozent Zinsen an die Telekom zahlen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele