1988 hat sich alles so gut angehört. Man zahlt zu Beginn einen bestimmten Betrag ein und danach umgerechnet rund 30 Euro monatlich über eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren. Dafür, so steht es in der Beitrittserklärung der Imperial Kapitalbeteiligungsgesellschaft, werden dem Verrechnungskonto jährliche Ausschüttungen von sechs Prozent der Nominale gutgeschrieben. Doch der Traum vom gut angelegten Geld ist im Fall von Josef R. zerplatzt wie eine Seifenblase. "Man hat mir in unregelmäßigen Abständen einige Euros ausbezahlt. Immer gibt es eine andere Begründung, warum gerade nicht mehr geht", ist der Niederösterreicher enttäuscht. Er hat seine Anteile fristgerecht gekündigt. Und wartet seither darauf, die über die Jahre einbezahlten Beträge zurückzubekommen. Was bisher aber einfach nicht passiert ist.
Imperial hat der Ombudsfrau mitgeteilt, dass Herr R. seinerzeit als stiller Gesellschafter Anteile gezeichnet habe. Da es sich also um eine Mitunternehmerschaft handle, trügen auch die atypisch stillen Gesellschafter das Risiko einer Wertminderung der gezeichneten Anteile. Man habe Herrn R. Vorwegbezüge ausbezahlt. Das restliche Guthaben könne derzeit nicht ausbezahlt werden, da noch Gerichtsverfahren anhängig seien.
Für Konsumentenschützer ist die Gesellschaft mit Sitz in Linz keine Unbekannte. Herr R. ist nicht der einzige, der auf Geld wartet. Der Verein für Konsumenteninformation führt seit 2014 eine Sammelklage gegen Imperial, bei der auch der Streitpunkt über die Auszahlung geklärt werden soll. Man kann Herrn R. nur wünschen, dass aus der langen Geschichte keine unendliche wird…
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