"Krone"-Ombudsfrau

Verwirrung um nicht abgesperrte Wahlurnen

Ombudsfrau
29.10.2015 12:00
Eine unversperrte Wahlurne? Darf das sein, wollte eine Leserin von der Ombudsfrau wissen. Das Gesetz sagt eindeutig: Ja!

Die Beobachtung bei der letzten Wien-Wahl kam Elisabeth N. seltsam vor: "Zum wiederholten Mal ist mir aufgefallen, dass die Wahlurnen nicht abgeschlossen sind." Von der Wienerin darauf angesprochen wurde die Wahlurne von Mitgliedern der Wahlkommission einfach umgedreht, sodass die offene Sperrvorrichtung nicht mehr zu sehen war. "Ich hätte gerne gewusst, ob eine offene Wahlurne überhaupt dem geheimen Wahlrecht entspricht und erlaubt ist."

Das Gesetz sagt tatsächlich Ja. In sämtlichen bundesweiten Wahlordnungen und auch in der Wiener Gemeindewahlordung sei nicht vorgesehen, dass Urnen (zum Beispiel mit einem Vorhängeschloss) gesichert werden müssen, so die Auskunft der für die Organisation der Wiener Wahlen zuständigen Fachabteilung des Magistrats. Im Wahllokal würde die Wahlurne von der Wahlkommission während des gesamten Wahltages beobachtet werden. Diese Kommission bestehe aus voneinander unabhängigen Personen. Sowohl der Landes- als auch der Bundesgesetzgeber gehe davon aus, dass damit eine gegenseitige Kontrolle erfolgt und eine Manipulation ausgeschlossen wird. Wozu gibt es dann die Vorrichtung für Schlösser an vielen Urnen?

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