Der mit einem heimlich aufgenommenen Foto garnierte Artikel, den die "Bild"-Zeitung am 5. Mai unter der Schlagzeile "Hier sucht die Kristall-Erbin die Kronjuwelen beim Finanzminister" veröffentlicht hatte, habe "in noch nie da gewesener Weise" den höchstpersönlichen Lebensbereich von Grasser und seiner Ehefrau verletzt, so die Richterin.
Sie bot das Boulevard-Blatt daher nach Paragraf 7 Mediengesetz gehörig zur Kasse. 20.000 Euro pro Grasser und Nase. Das ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Höchststrafe für derartige Vergehen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die Richterin sprach in der Urteilsbegründung von einer "beispiellosen Indiskretion": "Die Intensität des medialen Angriffs ist unglaublich in Wort und Bild. Viel mehr geht nicht." Das Paparazzi-Foto zeigte das Ehepaar auf ihrer privaten Terrasse in Capri. Das Foto war von einem Paparazzo entweder aus einer Distanz von mehreren hundert Metern oder von der zweieinhalb Meter hohen Mauer um das Haus aufgenommen worden.
"Eine Persönlichkeitsverletzung können wir durchaus erkennen", räumte der Rechtsvertreter der "Bild"-Zeitung ein. Er ersuchte um eine "maßvolle Entschädigung", da er zwar die Aufregung, nicht aber die angeblich negativen Auswirkungen der Veröffentlichung erkennen könne.
Grasser zeigte sich nach der Verhandlung erfreut über den Ausgang des Verfahrens. Sollte das Urteil halten - die "Bild"-Zeitung kündigte bereits Rechtsmittel an -, erwägt er, die zugesprochene Summe einem karitativen Zweck zu spenden.
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