Aufgrund steigender Massentierhaltung, Globalisierung und erhöhter Wildschweinpopulationen würde das Risiko von Krankheitsübertragungen steigen und deshalb sei eine neue Regelung notwendig, sagte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Das "Stallbetretungsverbot" ist laut Landwirtschaftsministerium eine "präventive Maßnahme, um die Tiergesundheit aufrechtzuerhalten".
VGT sieht Aufdeckungsarbeit gefährdet
"Es ist offensichtlich, dass es gegen die Aufdeckungsarbeit von Tierschutzorganisationen geht", so Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). Das Gesundheitsministerium zeigte sich über die Aufregung verwundert, weil das unbefugte Betreten von Bauernställen bereits als Besitzstörung strafbar sei. Der Verordnungsentwurf werde in den nächsten Wochen diskutiert.
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