Die Linzerin hatte sich auf ihren Einzahlungsauftrag bei der Bank verlassen, sechs Mahnungen hat sie, nach eigenen Angaben, nicht erhalten. Dazu eine Sprecherin des Stromlieferanten, der LinzAG: „Wenn sich Kunden bei einem Zahlungsrückstand melden, ist natürlich Ratenzahlung möglich. Aber wenn die Abschaltung einmal eingeleitet ist, muss der Gesamtbetrag bezahlt werden.“ Die Zeitspanne bis der Strom wieder eingeschaltet wird, hängt mit dem Netzbetreiber zusammen.
„Wir sind bemüht, solche Fälle zu vermeiden“, versichert man bei der LinzAG und verweist auf die seit 2014 laufende Energieabschaltungsprävention gemeinsam mit der Arbeiterkammer Linz und verschiedenen Sozialinitiativen wie Schuldnerberatung oder Caritas. Mit Energieberatungsaktivitäten, Verzicht auf Abschaltung in Ausnahmesituationen wie Kälteperioden, der Einführung des „Roten Telefons“ für den schnellen Kontakt zwischen Sozialorganisationen und LinzAG in Härtefällen und einem erweiterten Mahnwesen will man „Energiearmut“ bekämpfen.
Für die Mutter eines Kleinkindes kam dieses Angebot aber leider zu spät...
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