"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen konnten wir helfen

Ombudsfrau
29.08.2015 11:00
Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, bei denen es uns gelungen ist, den Betroffenen eine Sorge abzunehmen. Dafür sagen wir Danke, auch an alle, die uns beim Helfen helfen!

Bezahltes Abnehmprodukt wurde nicht geliefert
In ihrem Schlankheitsstudio bestellte Andrea B. aus Salzburg eine Stoffwechselkur, die beim Abnehmen unterstützen soll. "Mittels Bankomatkarte habe ich gleich bezahlt und las auf dem Bestellschein, dass das Produkt innerhalb von vier Tagen geliefert werde", berichtete die Leserin. Als zwei Wochen später noch immer keine Lieferung eingetroffen war, wollte sich die Salzburgerin nach dem Verbleib der Produkte erkundigen, erntete aber nur Schweigen. "Ich habe dann eine E-Mail an die Firma geschrieben, in der ich mein Geld zurückforderte. Erhalten habe ich eine Lesebestätigung, aber bis heute weder eine Antwort noch mein Geld", so Frau B. weiter. Auf Anfrage der Ombudsfrau reagierte man bei Slimando, dem Anbieter der Stoffwechselkur, hingegen rasch. Wegen zahlreicher Bestellungen sei es zu längeren Bearbeitungszeiten gekommen. Im Fall der Leserin sei noch dazu leider ein Fehler passiert, weshalb die Refundierung des Betrages nicht durchgeführt wurde. Das Geld werde nun umgehend rücküberwiesen. Als Wiedergutmachung erhält Frau B. das ursprünglich bestellte Schlankheitsmittel kostenlos.

Zugtickets irrtümlich zweimal gebucht
Für seine Bahnreise von Wien nach Budapest buchte Leser Herbert B. aus Wien Anfang Juli zwei Sparschiene-Tickets im Internet. "Aus Versehen habe ich die E-Mail mit den Tickets gelöscht. In der Annahme, dass ich noch keine Fahrkarten habe, buchte ich dann am 23. August die gleiche Zugverbindung nochmals", schilderte der Wiener. Bei einem Blick auf seine Kreditkartenabrechnung fiel Herrn B. dann plötzlich wieder ein, dass er bereits Fahrkarten für den Ausflug nach Ungarn erworben hatte. Seine Bitte, die zu viel gekauften Tickets kostenlos zu stornieren, wurde unter Hinweis auf die geltenden Bestimmungen aber abgelehnt. Die ÖBB informierten die Ombudsfrau auf Anfrage, dass Sparschiene-Tickets von Umtausch und Erstattung ausgenommen sind. Weil man aber von einem Irrtum des Lesers ausgehe, erhält Herr B. ausnahmsweise Bahngutscheine in Höhe der irrtümlich getätigten Buchung in Kulanz.

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