Würstl Wolf

17.000 Euro für Imbissbude

Salzburg
06.08.2015 19:42
Nach acht Jahren ist der endlos scheinende Gerichtsstreit zwischen "Würstl Wolf" Wolfgang R. und der Stadt Salzburg beendet: Nachdem die Causa durch alle Instanzen ging, bestätigte nun der Oberste Gerichtshof den jüngsten Beschluss vom Bezirksgericht Salzburg: Wolfgang R. bekommt für die Enteignung seines Imbiss-Stands 17.000 € zugesprochen.

2007 wurde mit der Verlegung der Schillerstraße und dem Bau eines Kreisverkehrs in Salzburg-Itzling begonnen. Mehrere Häuser mussten gegen Ablöse weichen, so auch der alte Holz-Imbissstand von Wolfgang R. Die Stadt machte ein durchaus attraktives Angebot, das reichte R. aber nicht: Er verlangte bis zu kolportierten 2,3 Millionen Euro. Der Beginn eines jahrelangen Rechtsstreits - durch alle Instanzen.

Im Jahr 2009 erließ die Landesregierung den Enteignungsbescheid. Den Räumungsbefehl ignorierte R. 2010 ließ die Stadt schließlich die Imbissbude entfernen. R. wollte einen Wiederaufbau mit einem Bruch des Mietrechts erzwingen - und dafür den Abriss des mittlerweile errichteten Kreisverkehrs. Letztlich vergebens. Im März 2014 entschied der Landesverwaltungsgerichtshof, die Enteignung war rechtens. R. bekam 4752 € zugesprochen. Laut Gutachten der exakte Wert seines Imbiss-Stands.

Verfahren um Enteignungs-Entschädigung beendet
Eine Summe, die R. wieder für nicht angemessen hielt. Letztlich sprach das Bezirksgericht R. 16.990 Euro zu. Ein Beschluss, der vom Landesgericht bestätigt und nun vom Obersten Gerichtshof abgesegnet wurde. "Das Mehrbegehren von 1,5 Millionen € (…) wurde abgewiesen", so der OGH - der damit den Streit um die Enteignungs-Entschädigung den Imbissstand betreffend beendet. Weitere Verfahren um das Grundstück laufen hingegen noch...

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