Flüchtlingsquartiere

Auch am Längsee wird ein Zeltlager errichtet

Kärnten
04.08.2015 16:43
In Kärnten wird eine zweite Zeltstadt für Asylwerber errichtet. Neben der Polizeikaserne in Krumpendorf soll auch in der Justizaußenstelle Rottenstein am Längsee ein Lager für Flüchtlinge entstehen. Insgesamt 400 Menschen werden hier Platz finden. Selbst das Polizeigefängnis in Klagenfurt wird adaptiert, um Asylanten unterzubringen. Indessen wächst der Unmut in der Bevölkerung.

Das Innenministerium sucht verzweifelt Asylquartiere. Wie berichtet, wurden ja Polizisten per E-Mail angewiesen, mögliche Unterkünfte zu benennen. Unterdessen werden polizeiliche Einrichtungen als Quartiere adaptiert. 50 Asylwerber werden in zwei freie Stockwerke des Klagenfurter Polizeigefängnisses ziehen. „Damit sie einen freien Zugang bekommen, wurde die Wand zum Innenhof durchgebrochen“, erzählt Polizeisprecher Rainer Dionisio. Die ersten Flüchtlinge werden am Freitag einziehen.

Die Betreuung übernimmt das Rote Kreuz. Dionisio: „Vorrangig ist, dass für diese Menschen so schnell wie möglich feste Quartiere gefunden werden. Das Polizeianhaltezentrum bietet eine vorübergehende Alternative, um sie vor der Obdachlosigkeit zu bewahren.“

Unterdessen verlautbarte das Ministerium, dass im Bereich der Justizaußenstelle Rottenstein eine weitere Zeltstadt für insgesamt 400 Asylanten errichtet werden soll: „Dort werden 200 Flüchtlinge Platz finden. 200 weitere Plätze dienen als Reserve.“

Doch nicht bei allen Kärntnern stoßen solche Aktionen auf Verständnis. In Sittersdorf regt sich Widerstand, weil man im ehemaligen Gasthof Skorianz 30 Asylwerber aus dem Zeltlager in Krumpendorf unterbringen will.

Und in Ossiach sträubt man sich gegen das geplante Verteilerzentrum. Bürgermeister Johann Huber hat ja, wie berichtet, einen Baustopp verhängt und damit den Bund zusätzlich unter Druck gesetzt: „Es gibt eben Vorschriften. Das ehemalige Heim muss zwar saniert werden, aber im Sommer darf in Tourismusgebieten nicht gebaut werden.“

Im Ministerium beruft man sich auf den Vertrag mit dem Eigentümer – wonach spätestens im Herbst aufgesperrt werden muss.

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