Neues Gesetz

Ab 2016 keine Livewetten mehr in Wiener Wettcafés

Österreich
28.07.2015 14:34
Ab 2016 sollen Live-Sportwetten in Wiener Wettcafés verboten sein. Dort kann man zukünftig nur noch auf den Endstand eines Spiels setzen. Auch das Spielen an Wettautomaten soll erschwert werden. Für Online-Wettbüros gilt das neue Gesetz jedoch nicht: Um hier Änderungen durchzuführen, müsse es laut Stadträtin Ulli Sima Regelungen auf internationaler Ebene geben.

Wien nimmt die Zockerbranche an die Kandare: Nach dem Aus für das Kleine Glücksspiel und den erst kürzlich eingeführten Verschärfungen für Wettbüros folgt nun ein Verbot für Livewetten in den Cafés. "Das heißt, man kann nicht mehr darauf wetten, welcher Spieler wann das nächste Tor schießt oder wer in welcher Minute eine rote Karte kriegt", erklärt Sima. Nur noch auf den Endspielstand kann Geld gesetzt werden.

Voraufgezeichnete Hunderennen werden zudem als Kleines Glücksspiel klassifiziert und somit ebenfalls verboten. Für Internetportale gilt das allerdings nicht - denn diese seien per Landesgesetz juristisch nicht greifbar. "Hier bräuchte es Regelungen auf internationaler Ebene", so die Stadträtin.

Zocken an Wettautomaten wird erschwert
Auch das Zocken an Wettautomaten soll erschwert werden. So werden nur noch Bargeldeinzahlungen möglich sein, der Maximaleinsatz soll auf 50 Euro beschränkt werden. Dazu kommen noch Strafverschärfungen bei Verstößen, z.B. gegen den Jugendschutz. Um diesen zu gewährleisten, dürfen nur noch Personen über 18 Jahre spielen bzw. die Räumlichkeiten betreten. Das Vorweisen eines Lichtbildausweises ist Pflicht. Besitzer eines Wettbüro müssen bei rechtswidrigen Handlungen bis zu 22.000 Euro zahlen.

Verstößt ein Anbieter mehr als zweimal gegen die Auflagen, kann ihm laut Sima künftig auch die Lizenz entzogen werden. Außerdem enthält das neue Gesetz einen Passus, nach dem die Stadt einem Wettbüro die Genehmigung verweigern kann, wenn es dem "öffentlichen Interesse" entgegensteht - also sich beispielsweise in einer Schutzzone oder in der Nähe einer Schule befinden würde.

Neues Gesetz gilt spätestens ab Anfang 2016
Die Maßnahmen sind Teil eines neuen Wettgesetzes, das in den vergangenen Monaten im Rathaus vorbereitet wurde und noch diese Woche - nach Klärung letzter Details - in Begutachtung gehen wird. In Kraft treten soll das Regelwerk spätestens mit Anfang 2016, eventuell sogar noch im Lauf dieses Jahres. Für bestehende Wettlokale wird es verschiedene Übergangsfristen von sechs Monaten bis zu einem Jahr geben.

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