"Wie viele Kilometer ein Auto schon gelaufen ist, ist ein wichtiger Faktor für den Verkaufswert von Gebrauchtwagen. Mit der Erfassung des Kilometerstands erhöhen wir die Sicherheit für die Käuferinnen und Käufer beträchtlich", sagte Verkehrsminister Alois Stöger. In Zukunft wird im Rahmen der §57a-Überprüfungen der Tachostand von Fahrzeugen durch die Werkstätte in einer eigenen Datenbank erfasst. Durch die regelmäßige Aufzeichnung des Kilometerstandes über mehrere Jahre könnten die Angaben lückenlos nachvollzogen werden und Manipulationen am Tacho werden wesentlich schwieriger.
Das Verkehrsministerium nimmt damit rechtliche Vorgaben der EU vorweg. Die Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Wiederkehrenden Begutachtung in nationales Recht läuft noch bis zum Jahr 2018. Durch die Änderungen im Kraftfahrgesetz drohen erstmals auch Verwaltungsstrafen für die Veränderungen des Kilometerzählers. Dazu wird sichergestellt, dass bei Reparatur bzw. beim Tausch des Tachos der bisherige Kilometerstand wieder einzustellen ist. Die KFG-Novelle wird am Dienstag vom Verkehrsministerium in Begutachtung geschickt und soll noch heuer in Kraft treten.
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